Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat heute zwei Klageschriften des Europäischen Parlaments gegen die Fluggastdatenübermittlung in die USA veröffentlicht.[1] Daraus geht hervor, dass sowohl die Fluggastdatensammlung in den USA wie auch die von den EU-Staaten aktuell geplante Aufzeichnung des Reiseverhaltens grundrechtswidrig sind.
Die Klageschriften rügen "die Verletzung der Grundrechte und die Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes" und führen im Einzelnen aus:
1. Die Sammlung sämtlicher Fluggastdaten auf Vorrat verletze das Grundrecht auf Schutz des Privatlebens und auf Datenschutz. Der Zweck der gesammelten Daten werde nicht präzise bestimmt; den Behörden werde ein "Blankoscheck" für eine unvorhersehbare weitere Nutzung der Daten ausgestellt.
2. Der mit der Datensammlung verfolgte Zweck, eine mögliche Strafverfolgung zu erleichtern, sei mit dem Zweck unvereinbar, zu dem die Daten erhoben würden, nämlich zur Abwicklung von Flugreisen. Die Nutzung der gesammelten Daten sei überdies nicht auf den Zweck der Terrorismusbekämpfung beschränkt.
3. Sensible Daten der Passagiere über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen und religiöse Überzeugungen würden nicht effektiv vor staatlichem Zugriff geschützt.
4. [...]
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Neben zahllosen Detailverbesserungen und Fehlerbehebungen soll AbiWord nun auch deutlich stabiler laufen, teilte das Team mit. Über das Gnome-Office-Plug-in sollen nun zumindest bei der AbiWord-Unix-Variante Gnumeric-Charts eingebunden werden können. Dazu kommen Verbesserungen bei den Import- und Exportfiltern des Programms, vor allem bei dem OpenDocument-Filter. Ein experimenteller Office-Open-XML-Importfilter wurde dem Programm ebenfalls spendiert.
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Das US-Patentamt hat in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung (PDF-Datei) das E-Learning-Patent der US-Firma Blackboard für ungültig erklärt. Die Behörde wies alle 44 Ansprüche des umstrittenen gewerblichen US-Schutzrechts mit der Nummer 6,988,138 ("Alcorn-Patent") auf ein System zum Unterricht in einem virtuellen Klassenzimmer via Internet inklusive Chat, einer virtuellen Wandtafel und Bereitstellung von Lernmaterial vorerst zurück.das ganze ist insofern fuer micht interessant, da an der uni graz auch so ein e-learning-dingens von blackboard laeuft (hier). das ding ist insofern ganz nett, da es verschiedene services in einem verein, zb: forum, einfache kommunikation mit tutoren/professoren, es koennen lern-/lehrmaterialen/uebungsaufgaben den teilnehmern einer vorlesung bereitgestellt werden, (probe)tests koennen durchgefuehrt und so weiter. also von de funktionen her erstmal ganz nett, aber(!) das ding sieht haesslich aus und ist scheisse langsam. ich kann mich noch erinnern vor einem jahr oder so, ist mir regelmaessig mein firefox abgeschmiert, wenn ich da drin was gemacht habe und aehnliche nervige sachen. mittlerweile geht das aber auch - meistens ;)
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Vorwürfe sind kaum zu beweisenich will an dieser stelle auch nicht unbedingt zum boykott aufrufen, da ich mir nicht sicher bin ob das die gewuenschten effekte haette (sollte sowas funktionieren). denn mit unerwartetem ausbleiben von gewinnen, laesst sich bei den discountern auf jeden fall die naechste entlassungswelle, mitarbeiterabbau oder auch "lohnanpassung" oder sowas ganz leicht rechtfertigen. man moege michr korrigieren, sollte ich das falsch sehen, oder wenn jemand bessere vorschlaege hat.
Allerdings dürfte es für die Arbeitnehmervertreter schwierig sein, Beweise für den Verdacht zu erbringen. Die Augenzeugen befürchten aufgrund ihrer Aussagen gekündigt zu werden. Die deutsche "RP Online" berichtet, dass Schlecker derzeit seine Arbeitsverträge erneuert. Alle Verkäufer haben nur Teilzeit-Arbeitsverträge. Sie sollen aber auch Übersunden machen, an Freizeittagen in die Filiale kommen oder ohne freien Tag von Montag bis Samstag durcharbeiten. Da viele Filialen ohnehin nur eine Mitarbeiterin haben, könnten sie anders gar nicht offen gehalten werden.
"Überwachung ist üblich"
Lidl, Schlecker - und die Affäre ist möglicherweise noch nicht zu Ende. Der Handelssekretär des Verdi-Bezirks Berlin-Brandenburg, Achim Neumann bekräftigte das Problem gegenüber der deutschen "Bild am Sonntag": "Viele Discounter überwachen ihre Mitabreiter Das ist deutlich üblicher, als man denkt. Es gehört zu den Führungsprinzipien vieler Discounter, Leistungsdruck und ein Klima der Angst zu erzeugen"
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For our final release, Latex Distortion team up with singer/songwriter Gary West to deliver one of the most surprising packages of our whole catalogue: "Killed by a Fairy" is a diverse mixture of broken beat electronica, powering electronic rock and catchy guitar songs - a dauntless appeal for a world without musical boundaries.na dann bleibt glaube ich nicht mehr viel zu sagen, ausser so long and thanks for all the fish.
[1bit032]
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_1bit #032 by Latex Distortion and Gary West will be our last release. Too many other projects have been consuming our time lately, so instead of doing things half-heartedly we decided to quit when it's best. Thanks for three wonderful years full of love and great music! Our site will remain active for a while and may still serve you as an archive.wie gesagt finde ich das sehr schade. wenn die seite dann irgendwann mal verschwindet, sollte sich der backcatalogue aber hoffentlich weiterhin bei archive.org finden.
[1bit-wonder news]
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Eine linguistische Analyse der Sprache von Politikerndie sendungsbeschreibung hoert sich vielleicht etwas trocken an, das gespraech ist es aber bei weitem nicht. vor allem nicht im zweiten teil wo verschiedene politikeraussagen mal ein bisschen genau betrachtet werden.
Martin Haase und Tim Pritlove diskutieren in dieser Folge von Chaosradio Express die Drehungen und Wendungen, die die heutige Politik verwendet, um Einfluss auf die Öffentlichkeit zu nehmen und sie von den geplanten Einschränkungen der Freiheit zu überzeugen. Einführend wird auf das Buch 1984 geblickt und die darin beschriebene Sprache "NEWSPEAK", die eine neue Begrifflichkeit herbeiführen möchte, um den Interessen des "Big Brother State" Rechnung zu tragen.
Im weiteren Verlauf werden dann konkrete Redebeiträge deutscher Politiker, Amtsträger und Funktionäre auf ihre Aussagen analysiert. Zur Sprache kommen Jörg Ziercke, Angela Merkel, Wolfgang Bosbach und Innenminister Wolfgang Schäuble. Ihre Worte werden seziert und auf ihre Motivation und Argumentationstechnik hin untersucht.
[cre081]
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»Woran arbeitest du gerade?«, fragte Fede und unterdrückte einen vom Curry angeregten Rülpser. »Immer noch am selben Mist. Es gibt eine Million Möglichkeiten, wie der Service funktionieren kann. Die Verwertungsgesellschaften bevorzugen eine Menge kleinerer Abrechnungen und Zahlung pro Benutzung. Den Betreibern der I-90 ist das gar nicht recht. Es ist ein elender Verwaltungsaufwand, und die Anklick-Lizenzen und Warnungen, die die Verwertungsgesellschaften durchdrücken wollen, sind schauerlich. Die Leute werden ihre Autos zu Schrott fahren,wenn sie dauernd auf den Einverstanden-Knopf klicken müssen. Ganz zu schweigen davon, dass sie eine Firmware-Überprüfung jedes Stereogeräts durchführen wollen, das einen Song lädt, um sicherzugehen, dass der aktuelle Kopierschutz installiert ist. Also zimmere ich all diese Nutzerstudien mit den Schwätzern aus den Rechtsabteilungen der Studios zusammen, wo sie nur herumsabbern und einem erzählen, mit welcher Freude sie dafür sorgen, dass die Künstler für ihre Werke vergütet werden, und wie dankbar sie dafür sind, dass sie mit dem Rest ihre Software auf dem neusten Stand halten können, und diesen ganzen Scheiß. Ich entwerfe gerade ein System, das schon jedes Mal ein Anklicken registriert,
wenn man nur an den Anfang eines neuen Songs geht. Es wird perfekt: Die Verwertungsgesellschaften werden begeistert sein. Die Peer-Review-Gruppe bei V/DT hab ich handverlesen, nur komplette Arschlöcher ausgesucht, die auf Bedienungsanleitungen und die Einhaltung von Vorschriften stehen. Die Zulassung wird überhaupt kein Problem.« Fede grunzte. »Hältst du das nicht für zu auffällig?«
Art lachte. »In diesem Kontext gibt es nichts, das zu auffällig ist, Mann. Diese Typen hassen den Endverbraucher. Und jahrelang sind sie mit solchen Sachen auch durchgekommen, weil ihre Kunden es von den Postämtern und U-Bahnhöfen her bereits gewöhnt waren, wie Dreck behandelt zu werden.Mensch, deren Kunden sind damit aufgewachsen, dass sie in ihre eigenen Küchenherde Münzen einwerfen mussten! Sie zahlen sogar Fernsehgebühren! Wenn man ihnen Scheiße vorsetzt, bitten sie noch um Nachschlag. Sie wollen’s doch so haben! Und deshalb, nein: Ich halte es nicht für zu auffällig. Sie werden eine Simulation des ganzen Systems entwickeln und damit gleich bei den Betreibern der I-90 rein marschieren und dabei grinsen wie die Idioten. Mach dir keine Gedanken.«
»Na gut, ich hab’s verstanden. Ich mach mir keine Gedanken.«
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"Wir waren es echt leid, unsere eigene Show selbst immer illegal herunterladen zu müssen, deshalb haben wir uns eine legale Alternative geschaffen", begründen Parker und Stone die Freigabe der Episoden.
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Die Hacker wollen sich damit gegen die zunehmende Erfassung biometrischer Daten zur Wehr setzen. Besonders die Speicherung der Fingerabdrücke im E-Pass stößt dem CCC übel auf. "Wir wollen mit der Veröffentlichung ein warnendes Zeichen setzen", erklärt CCC-Sprecher Dirk Engling gegenüber heise online. Fingerabdrücke seien nicht so sicher, wie die Politik behauptet, erklärt Engling: "Sie gehören in keine sicherheitskritische Anwendung – und erst recht nicht in den E-Pass."und das bundesinnenministerium hat offensichtlich auch schon eine erste stellungnahme zu der aktion abgegeben:
Die Hacker haben es nicht beim Abdruck von Schäubles Fingerabdruck belassen – dem Heft liegt auch eine fertige Fingerabdruck-Attrappe bei. Die dünne Folie kann auf die Fingerkuppe geklebt werden, um zum Beispiel Fingerabdruckscanner zu täuschen. "Wir empfehlen, die Abdrücke bei erkennungsdienstlichen Behandlungen, bei der Einreise in die USA, bei der Zwischenlandung in Heathrow, aber auch im örtlichen Supermarkt und – prophylaktisch – beim Berühren möglichst vieler Glasflächen zu benutzen" sagt Engling.
[...]
Schäuble ist nicht der einzige Politiker, auf dessen Fingerabdruck es die Hacker abgesehen haben. In einem "biometrischen Sammelalbum" publizierten sie eine Wunschliste von Politikern, deren Abdrücke sie noch veröffentlichen wollen. Neben Schäuble stehen unter anderem Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bayerns Ministerpräsident Günther Beckstein auf der Liste. Offensichtlicht meint es der CCC ernst: Neben dem biometrischen Sammelalbum haben die Hacker eine Anleitung publiziert, wie man die Fingerabdrücke idealerweise sichern und dem Club per Post zuschicken kann.
In einer ersten Stellungnahme am Samstagnachmittag zeigt sich das Bundesinnenministerium unbeeindruckt: "Dass man Fingerabdrücke von einem Glas abnehmen kann, ist seit Jahren bekannt", erklärt eine Sprecherin des Ministeriums gegenüber heise online. Das Konzept des E-Passes sei dadurch nicht in Frage gestellt. Ob es sich bei dem Fingerabdruck tatsächlich um den von Wolfgang Schäuble handelt, konnte das Ministerium noch nicht bestätigen. Auch mögliche rechtliche Schritte gegen den CCC wollte die Sprecherin nicht ausschließen.man darf gespannt sein wie sich das weiterentwickelt.
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Am 31.3.2008 findet mit dem Sicher im Netz Tag der (vorläufig) letzte Teil dieser Reihe statt
Der Sicher im Netz Tag ist unsere Art, den Safer Internet Day (SID) zu begehen. Die Stellungnahme von Dr. Hans G. Zeger spricht für sich und macht deutlich, dass noch eine Menge zu tun bleibt.
Der Sicher im Netz Tag find am Montag, 31. März 2008 in der ESC statt.
Linux Install-Party
Für alle, die schon immer Linux auf ihrem Rechner installieren wollten aber irgendwie nie dazugekommen sind. Mitarbeiterinnen des NOC und Expertinnen aus der Community helfen Dir, Linux auf Deinem Rechner zu installieren und die passende Lösung für Deine Aufgaben zu finden.
Beginn
10:00 Uhr
Sicheres Arbeiten
Was kann ich tun, um meine Daten geschützt zu halten? Wie funktioniert das PGP-Zeugs und wozu ist es gut? Und was hat's mit SSL und diesen Zertifikaten auf sich? Auf Fragen dieser Art haben Othmar Gsenger und Christian Pointner die passenden Antworten.
Beginn
16:00 Uhr
Dialog Frei vs. Proprietär
Welche Strategien verfolgen die Entwicklerinnen von Freier und Proprietärer Software um ihre Produkte sicher zu gestalten? Martin Schitter und Wolfgang Schinagl im Dialog zu Fragen der Sicherheit in verschiedenen Software-Welten.
Beginn
19:00 Uhr
["sicher im netz tag"]
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In dieser Sendung wird die physikalische Theorie der Quantenmechanik behandelt. Zwar sind die mathematischen Grundlagen nicht besonders leicht im Radio zu erklaeren, so kann man doch einiges aus der Welt der kleinen Teilchen erklaeren und ueber Anwendungen wie Quantencomputer spekulieren.
Microsoft's data strongly indicates that the problems were real. Damon Poeter at CRN dug through the documentation to find that on page 47 of the PDF, NVIDIA drivers were identified as the cause of over 479,000 crashes, or just under 29 percent of all the crashes Microsoft logged. Microsoft's own drivers follow, at 17.9 percent, and the "Unknown" category takes third place at 17 percent. ATI is in fourth place (9.3 percent) and Intel in fifth place (8.83 percent).
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Die Deutsche Post, für die dieselbe europäische Rechtslage gilt, erhebt bei Nachnahmesendungen keine näheren Angaben über die Geburt des Empfängers. An so genannten Packstationen können Nachnahmesendungen auch ohne persönlichen Kontakt abgeholt werden, wobei der Nachnahmebetrag bargeldlos zu begleichen ist.ja klar. natuerlich. waere ja auch doof wenn das "terrorpaket" faelschlicherweise beim sohn, anstatt beim vater landet :)
Im Zuge der Recherche stellte sich heraus, dass die österreichische Post seit einiger Zeit auch bei Nachsendeaufträgen die Angabe des Geburtsdatums verlangt. Dies geschehe, "um Verwechslungen bei Namensgleichheit zwischen im gleichen Haushalt lebenden Personen unterschiedlicher Generationen (Eltern/Kinder) auszuschließen", begründet die Post.
Völlig klar ist die Rechtslage hingegen für Hans Zeger von der Datenschutzorganisation Arge Daten. Er hatte sich bereits im Januar mit der Datensammlung der Post befasst und hält die Vorgehensweise für "eigentlich unzulässig. Es würde ausreichen, Name und Anschrift festzustellen." Zeger vermutet hinter dem Verweis auf die Geldwäscheverordnung einen "Vorwand, um stärker im Direktmarketinggeschäft tätig werden zu können."das stinkt alles zum himmel. hoffentlich tut sich das mal jemand an und verklagt die gelben datensammler.
"Jeder, der die Bekanntgabe verweigert und ein Paket deshalb nicht bekommt, könnte auf Einhaltung des Vertrages klagen", meint Zeger, der das Prozessrisiko für gering hält. Die Betroffenen würden diesen Aufwand jedoch scheuen und oft einfach falsche Angaben machen.
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Schneier wiederholte auch seine Kritik an der heutigen Absicherung von Flughäfen. Die dortigen Sicherheitsmaßnahmen seien "größtenteils Unsinn". "Wenn Sie auf den Flughafen kommen, ist eigentlich alles zu spät. Die Flughafen-Sicherheit ist sozusagen die letzte Verteidigungslinie. Und sie ist keine sehr geeignete." Wenn man Milliarden von Dollar investiere, um Airports sicherer zu machen, und die Terroristen griffen dann Einkaufszentren an, habe man seine Investition bereits verschwendet. "Das Geld, das man für Flughafen-Sicherheit ausgibt, sollte also besser für allgemeine Anti-Terror-Maßnahmen ausgegeben werden: Aufklärung, Ermittlung und Notfallpläne. Das sind die drei Dinge, die funktionieren."
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In den Zellen werden alle geschlagen, mit Schlagstöcken auf die Seite, es setzt Schläge auf den Kopf, der Kopf wird gegen die Wand geschlagen. Alle werden gedemütigt, die Frauen mit einem „Bis heute Abend ficken wir euch alle“, die Männer mit „Bist du schwul oder Kommunist?“ Andere werden gezwungen, wie Hunde zu kläffen, wie Esel zu schreien oder „Hoch der Duce“ oder „Es lebe die Gefängnispolizei“ zu rufen. Einige werden mit nassen Lappen geschlagen, einige auf dem Rücken liegend, die gespreizten Beine nach oben, mit einer Salami auf die Genitalien. G. werden dabei die Hoden verletzt. Einige werden mit Reizgas besprüht. Einigen wird die Milz zerquetschtund als wenn das noch nicht genug waere:
I. M. T. wird in der Diaz-Schule festgenommen. Man setzt ihm ein Barett mit einer Sichel und einem Penis anstelle des Hammers auf. Sobald er versucht, es abzunehmen, schlagen sie ihn. B. B.s Kopf schlagen sie gegen das Fenstergitter, ziehen ihn aus, befehlen ihm, zehn Kniebeugen zu machen, während sie weiter auf ihn einprügeln. S. D. werden die Hoden gequetscht, er wird auf die Füße geschlagen. A. F. wird gegen eine Wand gedrückt und angeschrien: „Du Sau, du musst allen einen blasen.“ S. P wird in einen anderen, leeren Raum gebracht und muss sich dort ausziehen, in Fötusposition legen und aus dieser Position heraus dreißig Sprünge machen, während zwei Polizeibeamte ihn schlagen. J. H. wird im Flur verprügelt, man stellt ihm ein Bein und bespuckt ihn. Bei der Durchsuchung muss er sich nackt ausziehen und „seinen Penis heben, um ihn den Beamten am Schreibtisch zu zeigen“. J. S. fügt man per Feuerzeug Brandwunden zu.
In Italien gibt es Folter nicht als Straftat. Das Parlament fand nie Zeit – und sah sich zwanzig Jahre auch nicht in der Pflicht dazu – das Strafgesetzbuch an international gültiges Menschenrecht anzupassen, an die UN-Konvention gegen Folter, die Italien 1988 ratifiziert hat.aber das ist leider immer noch nicht alles:
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Im Oktober 2005 wurde die Hauptverhandlung eröffnet. Besonders die zahlreichen Zeugenvernehmungen ziehen das Verfahren in die Länge. Die Anklage befürchtet, dass der Prozess nicht zu Ende geführt werden kann, weil die Taten nach 7,5 Jahren verjähren und da in Italien die Verjährungsfristen, anders als in Deutschland, auch während laufender Prozesse nicht gestoppt sind.ich will das nicht weiter kommentieren - muss man glaube ich auch nicht. aber warum ist italien immer noch mitglied der eu?
[wikipedia]
Die Europäische Union beruht auf den gemeinsamen Grundwerten Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und auf den Grundfreiheiten, die jegliches politisches Handeln bestimmen sollen.[2] Zu diesen Grundwerten müssen sich im Zuge der Kopenhagener Kriterien auch Beitrittskandidaten bekennen.
[wikipedia]
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Das Bundesverfassungsgericht hat die Auflagen zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten ein wenig zurechtgestutzt. Die Richter folgten damit zum Teil einem Eilantrag von über 30.000 Beschwerdeführern. Die Telekommunikationsfirmen müssen zwar im Rahmen der Anfang des Jahres in Kraft getretenen Novelle der Regelungen zur TK-Überwachung Verbindungs- und Standortdaten der Nutzer verdachtsunabhängig sechs Monate vorhalten. Sicherheitsbehörden dürfen aber nur zur Verfolgung schwerer Straftaten darauf zugreifen.auf den bericht bin ich mal gespannt :)
Zudem muss der Verdacht durch bestimmte Tatsachen begründet und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos sein. Das Gesetz sieht dementgegen vor, dass Ermittler sowie prinzipiell Geheimdienste etwa auch bei "mittels Telekommunikation begangener Straftaten" in den Datenbergen schürfen können sollten.
Der am heutigen Mittwoch bekannt gegebene Beschluss (PDF-Datei) ist ein Teilerfolg für die vielen Bürger, die sich mit ihrer Klage an Karlsruhe gerichtet haben. Nicht das in Paragraph 113a Telekommunikationsgesetz (TKG) geregelte Speichern selbst, sondern erst die in Paragraph 113b TKG festgeschriebene Vorgabe zum Abruf und zur Verwendung der Daten sei der besonders gefährliche Eingriff in die Freiheit der Bürger, meinen die roten Roben. Ein solcher Datenabruf ermögliche es, "weitreichende Erkenntnisse über das Kommunikationsverhalten und die sozialen Kontakte des Betroffenen zu erlangen". Er könnte zudem häufig eine Einleitung weiterer Ermittlungsmaßnahmen nach sich ziehen.
Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht in anderen Entscheidungen immer wieder betont, dass schon das Datensammeln an sich die Bürgerrechte einschränke und einen Einschnitt in das informationelle Selbstbestimmungsrecht darstelle. Über die Verfassungsmäßigkeit der Speicherung an sich will Karlsruhe nach eigenen Angaben aber erst im noch ausstehenden Hauptverfahren ein Urteil fällen.
Die Bundesregierung muss dem Gericht nun bis zum 1. September einen Bericht über die praktischen Folgen der Vorratsdatenspeicherung vorlegen. Mit dem Beginn der Hauptverhandlung ist deshalb nicht vor Jahresende zu rechnen.
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Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien hat einem Mann Schadensersatz in Höhe von 750 Euro zuerkannt, weil ein rechtswidrig angelegter Eintrag in einer Bonitätsdatenbank seinem Ansehen geschadet hat. Für Hans Zeger, Vorstand der Österreichischen Gesellschaft für Datenschutz (Arge Daten), hat das Verfahren Mustercharakter, weil erstmals Ersatz für ausschließlich immateriellen Schaden nach dem österreichischen Datenschutzgesetz 2000 (DSG) zugebilligt wurde.
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Der Betroffene wollte einen Mobilfunkvertrag für seinen minderjährigen Sohn abschließen, was ihm vom Mobilfunk-Anbieter jedoch verweigert wurde. Wie der Doch-Nicht-Kunde nach einigem Rechercheaufwand herausfand, beruhte die Ablehnung des Providers auf einem Eintrag in der Bonitätsdatenbank der Deltavista GmbH. Der Eintrag wurde von einem Inkassobüro angelegt, das eine Forderungen von 100 Euro gegen den Kläger geltend macht. Er soll bei seinem Wochenendhaus Müll neben Müllgefäßen abgelagert haben und für diesen angeblichen Verstoß gegen das Abfallwirtschaftsgesetz einen Unkostenbeitrag zur Abfallbeseitigung leisten. Der Beschuldigte stellte den Vorfall jedoch in Abrede und bestritt die Forderung dem Grunde nach.
Obwohl dieser Widerspruch bekannt war, erstellte das Inkassobüro den Eintrag in der Bonitätsdatenbank. Weder Deltavista noch das Inkassobüro informierten den Mann über den Eintrag, obwohl das nach dem DSG für alle Einträge in Bonitätslisten vorgeschrieben ist, damit sich Betroffene gegen nicht gerechtfertigte Datenverwendungen wehren können. Einträge, die ohne eine Information des Betroffenen erfolgeln, gelten als rechtswidrig
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Die Entwickler des Open-Source-Verschlüsselungstools TrueCrypt erwägen, eine Beschwerde gegen Microsoft bei der EU-Kommission einzureichen, wenn der Software-Konzern nicht bereit ist, die API für Hibernation unter Windows offenzulegen.
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Die TrueCrypt-Entwickler bereiten nach eigenen Angaben gerade eine offizielle Beschwerde bei Microsoft vor. Sollte diese nicht zur Offenlegung führen, wolle man die Beschwerde bei der EU wegen Wettbewerbsbehinderung einreichen.
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Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat Teile des vom Bundesjustizministeriums lange auch vor dem Bundestag geheim gehaltenen Gutachtens des Max-Planck-Instituts für Strafrecht veröffentlicht (PDF-Datei).desweiteren wird in der studie erwaehnt, dass diese anhaeufung von datenbestaenden ein grosses missbrauchspotential (durch etwa unbefugte zugriffe) birgt.
[...]
Somit dürften vor drei Jahren etwa in 15.000 Ermittlungsverfahren bundesweit Verbindungsdaten erhoben worden sein. Wenn in vier Prozent dieser Verfahren Anfragen mangels gespeicherter Daten ergebnislos blieben, betreffe dies etwa 600 Verfahren bundesweit. Das seien 0,01 Prozent der in den Jahren 2003 und 2004 jeweils rund 4,9 Millionen Ermittlungsverfahren.
Um den möglichen Nutzen der Paragraphen 113a und b zur Verbindungsdatenabfrage zu Strafverfolgungszwecken im Telekommunikationsgesetz (TKG) zu ermitteln, müsse laut dem Arbeitskreis aber zunächst noch das Drittel der Verfahren abgezogen werden, die auf anderem Wege aufgeklärt werden konnten. Weiter zu berücksichtigen sei etwa ein Viertel der Verfahren, die auch bei vorhandenen Daten eingestellt worden wären. Daraus ergibt sich laut dem Arbeitskreis, dass die Verfolgung von Straftaten im Untersuchungszeitraum zu gerade einmal 0,002 Prozent durch eine Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten hätte verbessert werden können. Allein durch Zufälle und statistische Einflüsse schwanke die jährliche Zahl der aufgeklärten Straftaten um ein Hundertfaches dieses Betrags. Dass die Erwartungen der Ermittler an die Vorratsdatenspeicherung zu hoch liegen könnten, hatte zuvor just bereits auch eine Studie des Bundeskriminalamtes (BKA) nahegelegt. Demnach könnte die Aufzeichnung der Nutzerspuren die Aufklärungsquote "von derzeit 55 Prozent im besten Fall auf 55,006 Prozent" erhöhen.
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"Was sich nach einem Aprilscherz anhört, meint die gematik tatsächlich ernst", sagte der Sprecher des Chaos Computer Club (CCC), Dirk Engling. "Es werden neue riesige Datenberge angehäuft, ohne dass das Sicherheitskonzept zum Zugriff auf die medizinischen Daten bisher erprobt wurde. Ein Feldtest des Kommunikationssystems konnte aufgrund der fehlenden Ausschreibung gar nicht erfolgen. Jede Softwareklitsche leistet da bessere Arbeit, obwohl diese nicht über ein Milliardenbudget verfügen."schaut euch auch mal den link an, der zu der stellungnahme fuehrt http://www.ccc.de/updates/2008/e-card-verkackt :)
In den bisherigen Feldtests gab es nach Angaben der gematik Probleme mit dem Zugriff auf die Karten sowie mit dem Einsatz des neuen elektronischen Rezeptes (eRezept), das als die Hauptanwendung der eCard beworben wird. Die ursprünglich vorgesehenen Feldtests mit 100.000 Karten wurden gleich ganz abgeblasen.
[...]
Der CCC warnt vor der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte, da notwendige Feldtests zur Evaluation aufgrund der Fehlplanung nicht wie vorgesehen durchgeführt werden, sondern die unkalkulierbaren Risiken und Nebenwirkungen des Experiments ab April von den Patienten und den Angehörigen der Heilberufe getragen werden. Der Schutz der Daten soll ohnehin zum großen Teil durch die Praxen und Kliniken gewährleistet werden, die jedoch überhaupt keinen zusätzlichen Nutzen durch die eCard haben werden. Im Gegenteil: Die Ärzte und Apotheker sind diejenigen, welche die Kosten des 4,5-Milliarden-Euro-Projektes vorschießen müssen. Ein medizinischer Nutzen der Gesundheitskarte wird seitens der Bundesregierung ohnehin nicht mehr behauptet. Warum also die Milliarden für das Projekt ausgegeben werden, wird weiterhin nicht begründet.
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Das CyberMentor Projekt ist wieder zu Gast! Sie machen beim Focus Wettbewerb mit diesmal ist das Thema "Klimaschutz".
Zusaetzlich ist Runde 3 des Projektes gestartet und davon gibt es sicherlich auch neues zu erzaehlen.
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Mit jeweils einem Individualantrag gegen das SPG wandten sich Marie Ringler, Wiener Landtagsabgeordnete der Grünen, der Internet-Provider Silver Server, der Mobilfunker T-Mobile und der Gratis-WLAN-Hotspot-Betreiber Freewave an den Verfassungsgerichtshof [VfGH].wenn der vfgh hier in oesterreich die annaehernd gleiche kompetenz hat, wie das deutsche pendant, dann bin ich guter dinge.
Entscheidung frühestens im Herbst
Der VfGH bestätigte das Einlangen der Beschwerden. Es werde nun ein Vorverfahren eingeleitet. Eine Entscheidung sei frühestens im Herbst zu erwarten.
Laut Grüne sind noch weitere Beschwerden in Vorbereitung. Darüber hinaus will der grüne Sicherheitssprecher Peter Pilz SPÖ und FPÖ dazu einladen, die Novelle gemeinsam mit den Stimmen der Grünen zurückzunehmen.
Individualbeschwerde als letztes Mittel
Eine Individualbeschwerde ist die letzte Möglichkeit für Bürger, Gesetze darauf prüfen zu lassen, ob sie verfassungskonform sind.
Sollte der VfGH den Antragsteller als nicht legitimiert zur Einreichung einer Beschwerde befinden, bleibt nur noch der Weg vor den Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.
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Das Internet werde vor allem von Leuten genutzt, die sich Pornografie ansehen, während sie Bier trinken, es sei daher für Wahlen nicht geeignet, meinte Kaczynski
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Korinek ist seit 30 Jahren Mitglied des VfGH und seit 1. Jänner 2003 dessen Präsident. Der 67-Jährige schaltete sich auch immer wieder in die innenpolitische Debatte ein. So erklärte er im September vergangenen Jahres, er habe "manchmal den Eindruck, wir werden ähnlich stark überwacht wie seinerzeit die DDR-Bürger von der Stasi" - und zog sich damit Kritik von SPÖ und ÖVP zu. Außerdem drängte er wiederholt auf eine Änderung des Fremdenrechts.korinek duerfte auch noch einigen von den letzjaehrigen big brother awards in erinnerung sein, wo er den positivpreis "defensor libertatis" gewann.
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Datenschützer, Verfassungsrechtler, Politiker aller Parteien, Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble – selten hat man sie in der letzten Zeit in dieser Eintracht erlebt. Doch als das Bundesverfassungsgericht am 27. Februar 2008 die nordrhein-westfälische Ermächtigungsgrundlage für die so genannte Online-Durchsuchung für nichtig erklärte und seine Entscheidung auf ein neues „Computer-Grundrecht“ stützte, waren die Meinungen durchweg positiv, von einem „Geniestreich“ und „Meilenstein“ war die Rede. Wie diese seltene Übereinstimmung zu erklären ist, warum das „Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ notwendig war und inwiefern sich aus dem Urteil zur Online-Durchsuchung eine Prognose auf die baldige Entscheidung über die Vorratsdatenspeicherung wagen lässt, darüber spricht Jana Semrau mit Prof. Dr. Alfred Büllesbach. Er war unter anderem Landesbeauftragter für Datenschutz in Bremen und in dieser Funktion bereits in das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht involviert, das als Grundlage für die aktuelle Entscheidung diente: Das Volkszählungsurteil aus dem Jahre 1983.
[zur sendung]
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Seit der Version 5.0 kann Truecrypt auch die Systempartition verschlüsseln, auf der das Betriebssystem liegt - sofern der Anwender Windows XP, 2003 oder Vista verwendet. Wurde diese Funktion bisher genutzt, konnte der Rechner allerdings nicht mehr in den Ruhezustand (Hibernate) gebracht werden - nun ist dies möglich. Unter Linux und MacOS X gibt es zudem Kommandozeilen-Optionen, um neue Volumes zu erstellen.den kompletten changelog gibt's hier und runterladen geht hier.
Die Entwickler versprechen unter Windows außerdem eine Geschwindigkeitssteigerung beim Einsatz von AES - je nach Hardwareplattform soll die Ver- bzw. Entschlüsselung von Daten 30 bis 90 Prozent schneller sein. Der Systemstart von einer verschlüsselten Partition soll ebenso schneller erfolgen. Zudem wurde der Truecrypt-Bootloader komprimiert und wird daher als Sicherungskopie auch im ersten Zylinder der Festplatte abgelegt. Sofern der Original-Bootloader kaputt geht, wird die Sicherung automatisch aufgerufen.
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Das Bundesverfassungsgericht hat die in Hessen und Schleswig-Holstein praktizierte massenhafte automatische Erfassung von Autokennzeichen als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt.
[...]
Drei Autofahrer aus Hessen und Schleswig-Holstein hatten gegen die anlasslose Erfassung und die entsprechenden Befugnisse in den Polizeigesetzen der beiden Länder Verfassungsbeschwerde erhoben. Sie sahen ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt und befürchteten, dass die Behörden mit den Daten Bewegungsprofile erstellen könnten. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar kritisierte das Kennzeichen-Scanning als "weiteren Mosaikstein in einer Überwachungsinfrastruktur, die alle möglichen Lebensbereiche betrifft".
[...]
Bei dem angegriffenen Scannen von Kfz-Kennzeichen werden auf ausgewählten öffentlichen Straßen alle Fahrzeuge automatisch mit einer Videokamera ohne besonderen Anlass oder Verdacht erfasst. Das Nummernschild wird dann automatisch mit dem Fahndungsbestand der Polizei abgeglichen, in der Regel mit Dateien des Bundeskriminalamts.
[...]
Allein in Hessen wurden 2007 über eine Million Kennzeichen automatisch gescannt und mit Fahndungslisten abgeglichen. In Bayern sollen es sogar 5,1 Millionen pro Monat sein. Der Erfolg der Maßnahme ist umstritten. Nach Angaben der Kläger gab es in Hessen eine Trefferquote von nur 0,3 Promille. Ins Netz gingen der Polizei demnach meist Autobesitzer, die ihre Versicherungsbeiträge nicht bezahlt hatten.
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Bemerkenswert ist dagegen, dass es die Autoren auf einen künftigen Konflikt besonders abgesehen haben: den zwischen der EU und Russland in der Arktis. Da man damit rechnen könne, dass das rasche Abschmelzen des Eises in der Regiona m Nordpol neue Verkehrswege frei lege und den Zugang zu den dort reichlich vermuteten Bodenschätzen, insbesondere Öl und Gas, erleichtere, müsse man sich auf verschärfte Konflikte mit Russland einstellen. Zumal Putin die Ansprüche auf die Arktis vor einiger Zeit schon mal auf drastische Weise demonstriert habe.einen sehr guten einstieg in das thema liefert auch der vortrag von bicyclemark auf dem letzten congress. dort werden sehr unterhaltsam (ohne aber die ernsthaftigkeit des konflikts dadurch zu schmaelern) und verstaendlich die konfliktpotentiale aufgezeigt, wer wie involviert ist und warum und ueberhaupt.
Nach Informationen des Guardian soll ein Manifest, das eine strategische Neuorientierung der Nato beschreibt (allerdings aus der Feder von Generälen außer Dienst), sich ebenfalls dem potentiellen Konflikt an der Arktis zwischen Russland und dem Westen, dessen Potential erst durch die Erderwärmung offengelegt wird, widmen. Dort heißt es:
"The islands of Spitsbergen (...) have large deposits of gas and oil that are currently locked under a frozen continental shelf. (...) If global warming were to allow this to become a viable source of energy, a serious conflict could emerge between Russia and Norway."
Wobei Norwegen nicht zur EU gehört, wohl aber zur NATO. In den Konflikt würde, so das Szenario des Manifests, neben den USA und Kanada auch der EU-Staat Dänemark mit hineingezogen.
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The Arctic Cold War
The silent battle for claiming and controlling the Arctic
Russia, Canada, the United States and Denmark are each pushing for more control and access to the resources of the Arctic. In the balance hangs the future of an entire ecosystem and our planet.
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Die Grünen gaben ihre Ablehnung von Überwachungskameras im öffentlichen Raum auf.gruen = die neue spoe? scheint mir fast so. alles das gleiche (umfaller)pack.
Abmontiert wird nichts. Bei den bestehenden Kameras werde man sich „genau anschauen, welchen Zweck sie erfüllen“ erklärt Rücker dem Standard: „Manche, etwa die am Jakominiplatz, kommen dem subjektiven Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung entgegen. Und manche sind ja nur für Verkehrsüberwachung zuständig.“
Nachdem Graz sich bereits vor Jahren als Menschenrechtsstadt samt Menschenrechtsbeirat deklarierte und daher per Statut jede Entscheidung des Gemeinderates auf dieser Ebene beurteilt werden muss, haben sich Nagl und Rücker dies nun auch in den Koalitionsvertrag geschrieben. Kurzfristig wird man das in einem „Welcome-Paket“ mit mehrsprachigen Infos, Gratistickets und jährlichen Begrüßungsfeiern für Migranten und andere „Neu-Grazer“ spüren.das koennte zumindest spannend sein zu beobachten.
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Wenn es um Pressefreiheit geht, kommen die arabischen Staaten meist schlecht weg: Eingeschränkte Meinungsfreiheit, Zensur und staatliche Dominanz behindern den alltäglichen Kampf ums freie Wort. Schaut man aber genauer hin, ergibt sich ein differenzierteres Bild.[direktdownload .mp3/12:24min/4mb]
Viele arabische Zeitungen sind so vielschichtig, wie die muslimischen Gesellschaften im Nahen Osten. Diskutiert wird z.B., wie es dazu kommen konnte, dass die arabischen Länder jene islamistischen Terroristen hervorbringen, die derzeit vor allem das westliche Bild des Nahen Ostens und des Islams prägen. Im arabischen Fernsehen, immer noch Informationsquelle Nummer Eins, fehlt es dagegen sehr häufig an politischer Ausgewogenheit. Dennoch: Auch hier ist Vielfalt angesagt.
[zum beitrag]
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LiveContent 2.0 is a LiveDVD full of free and open source software and Creative Commons' licensed open content — audio, video, image, text and educational resources. LiveContent is a project for anyone to explore to learn more about about open content that can be freely used, copied, and built upon.
Contents
Fedora 8 is the base architecture
* keeping most applications from v1.0 as base (OpenOffice, Inkscape, The Gimp, Firefox, Totem, Evince, gThumb, Tuxpaint)
Currently includes
* Flickr "interesting" photos
* Wikimedia Commons 2007 Pictures of the Year
* Jamendo music sampler
* Simuze.nl music sampler
* MIT OCW top 10 downloaded courses
* Assorted videos from BoingBoing, Make, TED, CC, FreeMe DVD
* CC licensed texts
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Rockbox ist ein Betriebssystem für MP3-Player, das unter der GPL veröffentlicht wird und als Open-Source-Projekt entwickelt wird. Das Projekt wurde Ende 2001 vom Schweden Linus Nielsen Feltzing ins Leben gerufen, weil die Benutzer nicht mit den Einschränkungen des originalen Betriebssystems der „Archos Jukebox“ leben wollten und die volle Funktionalität des Geräts beanspruchen wollten. Die erste Version des alternativen Betriebssystems wurde für MP3-Player der Firma Archos Studio entwickelt. Mittlerweile unterstützt Rockbox mehrere MP3-Player, darunter auch den Apple iPod sowie die Serien von iriver.leider wird keiner von meinen derzeitig verfuegbaren mp3-playern unterstuetzt. sonst haette ich das ganze mal ein wenig ausprobiert.
Rockbox lässt sich auf den unterstützten Playern parallel zur Originalfirmware installieren und bietet die Möglichkeit, das Betriebssystem des Herstellers zu laden, ohne Rockbox deinstallieren zu müssen.
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Vorratsdatenspeicherung
Alle Bürgerinnen unter Generalverdacht
Ort
ESC/Labor, Jakoministraße 16, 8010 Graz
Datum
10. März 2008
Beginnzeit
18:30 Uhr
Anschließend
Fest zum 10-jährigen bestehen vom mur.at!
Abstract
Die geplante Vorratsdatenspeicherung ist mit den Grundwerten einer offenen Gesellschaft unvereinbar. Art. 10a des Staatsgrundgesetzes (StGG) und die europäische Menschenrechtskonvention garantieren das Recht auf unbeobachtete elektronische Kommunikation (Kommunikationsgeheimnis), das auch das Recht umfasst, unbeobachtet seinen Kommunikationspartner auswählen zu dürfen.
Eine offene, demokratische Gesellschaft lebt davon, dass Menschen unbeobachtet, unkommentiert und unzensuriert Ideen und Meinungen austauschen. Innovationen, neue Geschäftsideen aber auch kreative Lösungen entstehen oft erst durch Diskussion unausgegorener, oft missverständlicher Ideen.
Das Wissen der permanenten Beobachtung, die Gefahr ein bestimmtes Kommunikationsverhalten rechtfertigen zu müssen, schränkt die Bereitschaft zur offenen Kommunikation ein. Es besteht die Gefahr, dass Betriebsgeheimnisse, Redaktionsgeheimnisse, Kontakte zu Hilfseinrichtungen, zu Anwälten, Seelsorgern oder sonstigen Vertrauenspersonen bloßgelegt werden. Aus gutem Grund verbietet bisher das Telekommunikationsgesetz die Speicherung von Verbindungsinformationen, also wer mit wem wie lange telefoniert hat.
Die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung konnten bisher keine Belege liefern, dass eine derartig lange Aufzeichnung einen relevanten beitrag zur Terrorismusbekämpfung liefert, umgekehrt wecken die Unmengen von Daten die Begehrlichkeiten verschiedenster Einrichtungen, angefangen von der Kopierindustrie, sie für ihre Zwecke zu nutzen.
Hans G. Zeger
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Im dicksten Weihnachtstrubel gingen wir über den Alexanderplatz. Wer nicht mit Kreuzereien vorbelastet ist, hat da Vorteile. Doch im Gourmet-Kaufhof musste es dann doch ein Kreuz sein, ein Kreuz auf einer roten Flasche mit Schweizer Wodka von einem Scheiter Sonderstand, die Joe für den Abend kaufte. Wenn die Russen die Schweizer Skiorte kaufen, so nehmen sich die Schweizer halt den Wodka. "Weißt du eigentlich, was unser wirkliches Unglück ist?", fragte Joe Weizenbaum. "Es ist dieser pfuscherhafte, dieser unpräsize Umgang mit der Sprache. Immer und überall. Schau dich hier einmal auf dem Alexanderplatz um. Alle reden von Wiedervereinigung. Dabei war es vielleicht mehr ein Anschluss." Denn Wiedervereinigung, das war und ist bis heute der offizielle Begriff der Nationalsozialisten für das Andocken von Österreich ans Reich. Lieber Joe, du wirst uns allen fehlen, auch wenn viele das Erbe weiter tragen wollen.
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In Bezug auf die Abrechnung mit den Krankenversicherungen besteht volle Abhängigkeit. Das Benützen des Systems ist Voraussetzung für die Honorierung der ärztlichen Arbeit. Bereits jetzt ist der gläserne Arzt und Patient Realität. Die Apotheken rechnen elektronisch einmal im Monat ab. Es wird registriert welcher Arzt welchem Patienten, wann, welches Arzneimittel verordnet hat. Die Ärzte rechnen alle drei Monate ab. Es wird registriert welcher Arzt für welchen Patienten, wann, bei welcher Diagnose welche Leistung erbracht hat. Das Bild ist lückenlos. Kollegen, die das locker sehen verstehe ich nicht. Bei uns haben die Gesundheitsbürokraten eigentlich schon jetzt alle Informationen, in Deutschland sind diese Daten, wenn ich richtig informiert bin, noch nicht elektronisch verfügbar und bearbeitbar. Das “Transparenz” genannte Ziel der Totalüberwachung ist sicher ein europaweites Projekt.
Die Begehrlichkeit hier Einschau zu halten ist groß. Ein Beispiel: Ein Marktforschungsinstitut schickt mir regelmäßig einen Fragebogen, in den ich meine Verschreibgewohnheiten aus dem Gedächtnis eintragen soll, und bietet mir Geld dafür an. Die Krankenkasse schickt mir eine lückenlose Liste meiner Verschreibungen, liefert Vergleichszahlen aus der Kollegenschaft und mahnt mich ökonomisch zu arbeiten. Ich könnte theoretisch diese “Mahnliste” für gutes Geld dem Marktforschungsinstitut verkaufen. An diesem Beispiel sehen Sie, dass solche Informationen etwas wert sind, und es drängt sich die Frage auf, ob nicht die in ständiger Geldnot befindlichen Krankenkassen das auch erkennen. Wenn heute die Elektronik ausfällt geht nichts mehr. Das sieht jeder bei sich zu Hause im Falle eines banalen Stromausfalls. Unsere Abhängigkeiten sind riesengroß, unsere Betriebskosten massiv gestiegen, in beidem ist ein Ende noch nicht in Sicht. Ich habe keine Empfehlungen, ich wünsche mir nur Offenheit und Information. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein gesellschaftlicher Konsens für die Missachtung der Privatsphäre, für das institutionalisierte Misstrauen, für die Entsolidarisierung, für die unausweichliche Zweiklassenmedizin herrscht.
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