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17 März 2008
  /** weitere studie zur nutzlosigkeit der vds **/
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat Teile des vom Bundesjustizministeriums lange auch vor dem Bundestag geheim gehaltenen Gutachtens des Max-Planck-Instituts für Strafrecht veröffentlicht (PDF-Datei).
[...]
Somit dürften vor drei Jahren etwa in 15.000 Ermittlungsverfahren bundesweit Verbindungsdaten erhoben worden sein. Wenn in vier Prozent dieser Verfahren Anfragen mangels gespeicherter Daten ergebnislos blieben, betreffe dies etwa 600 Verfahren bundesweit. Das seien 0,01 Prozent der in den Jahren 2003 und 2004 jeweils rund 4,9 Millionen Ermittlungsverfahren.

Um den möglichen Nutzen der Paragraphen 113a und b zur Verbindungsdatenabfrage zu Strafverfolgungszwecken im Telekommunikationsgesetz (TKG) zu ermitteln, müsse laut dem Arbeitskreis aber zunächst noch das Drittel der Verfahren abgezogen werden, die auf anderem Wege aufgeklärt werden konnten. Weiter zu berücksichtigen sei etwa ein Viertel der Verfahren, die auch bei vorhandenen Daten eingestellt worden wären. Daraus ergibt sich laut dem Arbeitskreis, dass die Verfolgung von Straftaten im Untersuchungszeitraum zu gerade einmal 0,002 Prozent durch eine Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten hätte verbessert werden können. Allein durch Zufälle und statistische Einflüsse schwanke die jährliche Zahl der aufgeklärten Straftaten um ein Hundertfaches dieses Betrags. Dass die Erwartungen der Ermittler an die Vorratsdatenspeicherung zu hoch liegen könnten, hatte zuvor just bereits auch eine Studie des Bundeskriminalamtes (BKA) nahegelegt. Demnach könnte die Aufzeichnung der Nutzerspuren die Aufklärungsquote "von derzeit 55 Prozent im besten Fall auf 55,006 Prozent" erhöhen.
[alles lesen]
desweiteren wird in der studie erwaehnt, dass diese anhaeufung von datenbestaenden ein grosses missbrauchspotential (durch etwa unbefugte zugriffe) birgt.

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