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28 März 2008
  /** datensammler oesterreichische post **/
die oesterreichische post verlangt von empfaengern von nachnahmesendungen neben name, anschrift auch geburtsort und -datum zu wissen. sonst koennen keine pakete zugestellt werden. diese vorgehensweise soll angeblich auf eine eu-vorschrift zurueckgehen die sich gegen "geldwaesche und terrorismusfinanzierung" richtet. die post beteuert natuerlich mit den gewonnen daten keine unsinn anzustellen und diese nicht weiter zuverkaufen. nochmal als hinweis: die oesterreichische post ist 2006 privatisiert worden und seitdem eine aktiengesellschaft. aber die arme post kann ja schliesslich auch nichts dafuer, wieder mal ist die eu schuld.
komisch, dass bei den deutschen kollegen, die ja auch mitglied der eu sind, diese regeln nicht gelten:
Die Deutsche Post, für die dieselbe europäische Rechtslage gilt, erhebt bei Nachnahmesendungen keine näheren Angaben über die Geburt des Empfängers. An so genannten Packstationen können Nachnahmesendungen auch ohne persönlichen Kontakt abgeholt werden, wobei der Nachnahmebetrag bargeldlos zu begleichen ist.

Im Zuge der Recherche stellte sich heraus, dass die österreichische Post seit einiger Zeit auch bei Nachsendeaufträgen die Angabe des Geburtsdatums verlangt. Dies geschehe, "um Verwechslungen bei Namensgleichheit zwischen im gleichen Haushalt lebenden Personen unterschiedlicher Generationen (Eltern/Kinder) auszuschließen", begründet die Post.
ja klar. natuerlich. waere ja auch doof wenn das "terrorpaket" faelschlicherweise beim sohn, anstatt beim vater landet :)
Völlig klar ist die Rechtslage hingegen für Hans Zeger von der Datenschutzorganisation Arge Daten. Er hatte sich bereits im Januar mit der Datensammlung der Post befasst und hält die Vorgehensweise für "eigentlich unzulässig. Es würde ausreichen, Name und Anschrift festzustellen." Zeger vermutet hinter dem Verweis auf die Geldwäscheverordnung einen "Vorwand, um stärker im Direktmarketinggeschäft tätig werden zu können."

"Jeder, der die Bekanntgabe verweigert und ein Paket deshalb nicht bekommt, könnte auf Einhaltung des Vertrages klagen", meint Zeger, der das Prozessrisiko für gering hält. Die Betroffenen würden diesen Aufwand jedoch scheuen und oft einfach falsche Angaben machen.
[alles lesen]
das stinkt alles zum himmel. hoffentlich tut sich das mal jemand an und verklagt die gelben datensammler.

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