Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat heute zwei Klageschriften des Europäischen Parlaments gegen die Fluggastdatenübermittlung in die USA veröffentlicht.[1] Daraus geht hervor, dass sowohl die Fluggastdatensammlung in den USA wie auch die von den EU-Staaten aktuell geplante Aufzeichnung des Reiseverhaltens grundrechtswidrig sind.
Die Klageschriften rügen "die Verletzung der Grundrechte und die Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes" und führen im Einzelnen aus:
1. Die Sammlung sämtlicher Fluggastdaten auf Vorrat verletze das Grundrecht auf Schutz des Privatlebens und auf Datenschutz. Der Zweck der gesammelten Daten werde nicht präzise bestimmt; den Behörden werde ein "Blankoscheck" für eine unvorhersehbare weitere Nutzung der Daten ausgestellt.
2. Der mit der Datensammlung verfolgte Zweck, eine mögliche Strafverfolgung zu erleichtern, sei mit dem Zweck unvereinbar, zu dem die Daten erhoben würden, nämlich zur Abwicklung von Flugreisen. Die Nutzung der gesammelten Daten sei überdies nicht auf den Zweck der Terrorismusbekämpfung beschränkt.
3. Sensible Daten der Passagiere über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen und religiöse Überzeugungen würden nicht effektiv vor staatlichem Zugriff geschützt.
4. [...]
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Labels: bunt gemischt, politik, sicherheit
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