Dem Anwalt wird nach eigenen Angaben Begünstigung in einem Verfahren vorgeworfen. Ob für die Durchsuchung der Privaträume ein entsprechender Beschluss vorlag, sei bislang nicht bekannt. Nach Einschätzung des Vermieters erfolgte die Durchsuchung sehr oberflächlich. Es seien keine Gegenstände sichergestellt worden. Indes sind laut dem Anwalt Manipulationen an seinem Rechner vorgenommen worden. Diese müssten nun von einem Sachverständigen überprüft werden, weil der Computer überwiegend an den Wochenenden auch beruflich genutzt werde. Insgesamt sei der Eindruck entstanden, dass es nicht um das Auffinden von Akten, sondern um die Ausforschung seines persönlichen Lebensbereiches gegangen sei.
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Labels: bunt gemischt, sicherheit
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