Zu Unrecht beschattet fühlt sich derweil auch die Band "Mono für Alle!" (MfA). Die Punkformation aus Gießen stand aufgrund von kritischen Texten etwa beim Lied "Hallo Verfassungsschutz" schon einmal im Zentrum der Aufmerksamkeit der bayerischen Staatsschützer, welche die Löschung der Songprosa von der Homepage der Musikgruppe verlangte. Nun meldet MfA, dass auch die Staatsanwaltschaften Stuttgart und Gießen seit knapp einem Jahr gegen sie aufgrund des Lieds "Amoklauf" ermittle. Demnach soll der mit dem Fall beauftragte Staatsschutz das Umfeld der Bandmitglieder observiert, Schulakten durchforscht und Konzertveranstalter kontaktiert haben. Zudem habe sich ein Fahnder mit einer extra angelegten E-Mail-Adresse im Fanklub von MfA angemeldet. Dies alles sei ohne Kenntnis der Bandmitglieder geschehen, die nach eigenen Angaben erst kürzlich aufgrund der Befragungen in ihrem Umfeld von den Ermittlungen erfahren haben.
Laut der inzwischen erfolgten Akteneinsicht starteten die Verdachtsmomente im Dezember 2006, als die Polizeidirektion Waiblingen auf den Song "Amoklauf" gestoßen sei und diesen in einer E-Mail an die Stuttgarter Staatsanwaltschaft als "sehr aggressiv und aufreißerisch" beschrieben haben soll. Erwähnt wird unter Bezug auf ein Interview mit der Band aus einem Computerspiele-Magazin, dass das Lied nicht vor 22 Uhr im Radio laufen dürfe. Nicht hervorgehoben wird die darin ebenfalls enthaltene Passage, dass MfA selbst dem Lied eine therapeutische Wirkung unterstellen, die vom Amoklaufen abhalte. Genauso fehlt der Hinweis, dass das Stück Medienwächtern zufolge klar unter die in Artikel 5 Grundgesetz garantierte Kunstfreiheit fällt. Die Staatsanwaltschaft selbst kommt laut der Ermittlungsakte zu dem Schluss, dass der Titel in Zusammenhang mit Amokläufen an Schulen gesehen werden müsse und wittert eine "Anleitung zu Straftaten" gemäß Paragraph 130a StGB.
Der Fall wandert an die Staatsanwaltschaft Gießen weiter, welche den Staatsschutz mit weiteren Ermittlungen beauftragt. Dieser unterstellt der Band ein "extrem konspiratives Vorgehen", da es "keinerlei Anhaltspunkte zur Identifizierung der Mitglieder" gebe. Die folgenden Observationen konzentrierten sich laut MfA zunächst unter anderem auf die Durchforschung des Internet, die Online-Bestellung von Tonträgern sowie die Auswertung von Fotos und Interviews. Auch Veranstaltungszentren, an denen Auftritte der Gruppe geplant sind, sollen ins Visier der Fahnder geraten sein. Erst acht Monate nach dem Beginn der Ermittlungen kommen die Staatsschützer laut der Akte auf die Idee, eine Whois-Abfrage über die Domain der Band-Webseite zu stellen. Die dabei herausgefundenen personenbezogenen Daten nutzten sie MfA zufolge, um im Familien- und Bekanntenkreis herumzuschnüffeln und Persönlichkeitsprofile zu erstellen. Mono für Alle! hat nun einen Rechtsanwalt eingeschaltet.
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Labels: musik, politik, sicherheit
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