"[...] Die Begründungen klingen exakt so wie einstmals bei der Einführung des Lauschangriffs: Es dürfe keine rechtsfreien Räume und keine Sicherheitsdefizite geben.
Heute heißt die Bedrohung "internationaler Terrorismus"; damals hieß sie "organisierte Kriminalität". Die maßgeblichen politischen Kräfte im Land hatten damals so getan, als hingen Sein und Nichtsein des Staates vom Lauschangriff ab; er wurde zum Wundermittel der Kriminalitätsbekämpfung stilisiert.
Wer ihm nicht zustimmte, galt als nützlicher Idiot des Verbrechers. Also wurde der große Lauschangriff gegen den Widerstand aller vertraulich arbeiten Berufsgruppen (von den Ärzten bis zu den Pfarrern) im Jahr 1998 Gesetz.
Fünf Jahre später fand vor dem Bundesverfassungsgericht die mündliche Verhandlung über diesen Lauschangriff statt - und dabei stellten sich die Ankündigungen über seine angeblich ungeheuere Bedeutung als Übertreibung heraus.
So kleinlaut und unsicher wie damals vor dem höchsten Gericht hat man Regierungsvertreter und Kriminalisten selten erlebt. [...]"
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