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speicherpflicht der ip-adressen runde 3
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ich hatte bereits
hier und
hier zur speicherpflicht der ip-adressen oesterreichischer internet provider berichtet. heue gibt es wieder ein paar neuigkeiten zum thema:
Das OGH-Urteil zur Auskunftspflicht von IP-Adressen, sage nur, dass dynamische IP-Adressen von Kunden generell nicht unter das Kommunikationsgeheimnis fallen, sagt Ronald Rohrer, Senatspräsident des OGH. Eine allgemeine Speicherpflicht für alle IP-Adressen beinhalte das Urteil nicht.
"Aus diesem Urteil des OGH ist keine generelle Verpflichtung für Internet-Anbieter abzuleiten, dynamische IP-Adressen zu speichern" - so beantwortet der Senatspräsident des Obersten Gerichtshofs jene Frage, die Österreichs Internet-Wirtschaft momentan unter den Nägeln brennt.
Im Grunde habe der Oberste Gerichtshof in einem ganz bestimmten Verfahren nur eine Frage beantwortet, nämlich die, ob IP-Adressen generell unter das Fernmeldegeheimnis fallen, oder auskunftspflichtig sind, sagte Rohrer zu ORF.at.
weiterlesenim text heisst es weiter, dass ip-adressen generell nicht unter das fernmeldegeheimnis fallen. wie es im speziellen mit dynamischen ip-adressen (da diese nach der internet sitzung bzw nach abrechnungszeitraum geloescht werden) aussieht wurde nicht beantwortet. und da keine antwort, auch eine antwort ist, brauchen die dynamischen ip's nicht gespeichert zu werden - vorlaeufig.
der fall sieht natuerlich anders aus wenn die grosse, dicke, fette
hure film- und musikindustrie mit einem auskunftsbegehren auftaucht. das ist ja nichts neues. und bei statischen ip's auch kein problem die adressen weiterzugeben. bei dynamischen jedoch - wurden diese bereits geloescht (weil von den providern nur fuer die abrechnung benoetigt, wuerde es oekonomisch keinen sinn machen diese adressen laenger als noetig zu speichern) - ist die weitergabe nicht mehr moeglich. in diesem falle kann nicht mehr nachvollzogen werden wann, welcher kunde was und wo heruntergeladen hat.
nur bloed das demnaechst die
vds kommt. dann werden nicht mehr nur ein paar daten, ein paar tage lang zur abrechnung gespeichert, sondern saemtlich kommunikationsdaten (handy, festnetz, internet, email,...) monatelang auf vorrat. ich kann nicht oft genug darauf hinweisen, dass diese massnahme entschieden uebertrieben, realitaetsfern, dumm und hoechstwahrscheinlich auch verfassungswidrig ist und dadurch der staat/die eu alle ihre buerger unter generalverdacht stellt kriminelle zu sein. es geht nicht nur um privatpersonen, deren kompletten kommunikationsverlauf man nach vollziehen koennen wuerde (was an und fuer sich schon schlimm genug ist). es geht auch um leute und berufsgruppen die anonymitaet wahren wollen und muessen (aerzte, anwaelte, journalisten,...).
deswegen moechte ich nochmal auf folgende sachen hinweisen:
die
sammel-verfassungsbeschwerde, des
arbeitskreises vorratsdatenspeicherung die in vorbereitung ist
die
fernsehsendung zum thema vds (google video direktlink)
Labels: politik, sicherheit, technik