Dr. Rolf Gössner ist Rechtsanwalt, Mitherausgeber des mit der Theodor-Heuss-Medaille ausgezeichneten Grundrechte-Reports, Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte und Jury-Mitglied bei den Big Brother Awards. 2006 verlangte er über eine Klage gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz eine Feststellung der Rechtswidrigkeit der Dauerüberwachung seiner Person. Zudem sollte der Inlandsgeheimdienst mit der Klage verpflichtet werden, alle über ihn gesammelten Daten zu sperren und nach einer Einsichtnahme zu löschen.un-fass-bar! 38 jahre ueberwachung. und wenn man dem heise-artikel glauben darf, wegen irgendwelcher schwammiger, an den haaren herbeigezogen vermutungen ohne wirkliche grundlage.
Kurz vor der ersten mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Köln am Donnerstag dieser Woche teilte das Bundesamt für Verfassungsschutz nun überraschend mit, dass die Beobachtung "nach aktuell erfolgter Prüfung" eingestellt worden sei. Laut Gössners Anwalt Udo Kauß konnte das Bundesamt für Verfassungsschutz bisher nicht plausibel darlegen "weshalb die geheimdienstliche Beobachtung [...] über einen Zeitraum von 38 Jahren zum Schutz der Verfassung notwendig gewesen sein soll". Damit hat Gössner sein erstes Ziel erreicht, will aber weiterhin gerichtlich auf Einblick in die bisher geschwärzten oder geheim gehaltenen Teile seiner Akten drängen. Auch die Rechtswidrigkeit der Langzeitbeobachtung will er noch von Gericht bestätigt wissen.
Es gibt einige Anhaltspunkte, die darauf hindeuten, dass es auch persönlich-institutionelle Motive gewesen sein könnten, die den Apparat zu einer so dauerhaften Bespitzelung motivierten: Viele seiner Schriften machten Fehlverhalten von Sicherheitsbehörden öffentlich; und als wissenschaftlicher Berater der niedersächsischen Grünen half er mit, den dortigen Landesverfassungsschutz zu stutzen.
Nach der Auffassung der Internationalen Liga für Menschenrechte hat der Fall ihres Vizepräsidenten "grundsätzliche Bedeutung", weil die Vorgänge zeigen, dass eine unbekannte Dunkelziffer von Publizisten, Rechtsanwälten und Menschenrechtlern ebenfalls von unverhältnismäßigen Bespitzelungsmaßnahmen betroffen sein könnte. Eine nicht entsprechend begründete Beobachtung über einen so langen Zeitraum wie bei Gössner ist der Liga zufolge eine "schwere Verletzung von Grundrechten und des Verfassungsgrundsatzes der Verhältnismäßigkeit, für die das Bundesamt und die politisch Verantwortlichen im Bundesinnenministerium endlich zur Rechenschaft gezogen werden müssen".
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