Wie das hessische Innenministerium heute gegenüber heise online bestätigte, wird es zu der vorgezogenen Landtagswahl keine Verwendungsgenehmigung für den Einsatz der umstrittenen Nedap-Wahlcomputer erteilen. Dies habe der Landeswahlleiter den betreffenden Kommunen bereits schriftlich mitgeteilt. Die durch die gescheiterte Bildung einer rot-grünen Minderheitsregierung erforderlich gewordene Neuwahl am 18. Januar 2009 fällt genau in den Zeitraum, zu dem die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Klage gegen die von Wählern und Wahlvorständen nicht mehr kontrollierbare elektronische Stimmerfassung und -zählung erwartet wird.
Labels: politik, sicherheit, technik
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