In einer heute angenommenen Entschließung "zu dem Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zu Strafverfolgungszwecken" (512 Ja-, 5 Nein-Stimmen, 19 Enthaltungen) weist das Parlament daraufhin, dass derartige Maßnahmen "beträchtliche" Auswirkungen auf das persönliche Leben der Unionsbürger haben, und dass ein wirksamer Schutz der Privatsphäre und Rechtsschutz gewährleistet sein müssen.desweiteren beklagt das europaeische parlament eine grosse rechtsunsicherheit im hinblick auf die eu-menschenrechtskonvention und die eu-grundrechtecharta.
Große Vorbehalte
Die Abgeordneten haben "große Vorbehalte", ob der Vorschlag zur Schaffung eines PNR-Systems und des entsprechenden Schutzes "wirklich notwendig ist und einen zusätzlichen Nutzen bringt". Besorgt zeigt sich das EP auch darüber, dass der Vorschlag den Strafverfolgungsbehörden im Wesentlichen "unbevollmächtigten Zugang zu allen Daten" gewährt.
[...]
Die USA etwa hätten nie schlüssig nachgewiesen, dass eine "massive und systematische" Verwertung von PNR-Daten bei der Bekämpfung von Terrorismus und schwerwiegender Kriminalität notwendig ist. Auch die ersten Schlussfolgerungen aus der britischen Regelung belegen "keineswegs" den Nutzen einer umfassenden Erhebung und Verwertung von PNR-Daten zur Bekämpfung des Terrorismus, da sich diese Schlussfolgerungen auf Zwecke der Strafverfolgung beziehen, die nicht im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Terrorismus stehen.
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