Auch sei die Überwachung eine dem Unternehmenszweck des Klägers wesensfremde Aufgabe, so die Begründung. Vielmehr sei es der Firma verfassungsrechtlich aufgegeben, die Telekommunikation ihrer Kunden vertraulich und abhörsicher zu gestalten.das ist doch mal ein schoener schlag gegen das unbegruendete speichern der gesamten telekommunikation der bevoelkerung. wenn das die anderen gerichte aehnlich sehen, die sich gerade mit der vorratsdatenspeicherung auseinandersetzen, duerfte diese bald wieder vom tisch sein. das urteil ist derzeit nur fuer die bt gueltig, die anderen telcos sind weiterhin zur speicherung verpflichtet.
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Labels: bunt gemischt, politik, sicherheit, technik
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