Für Hans Zeger von der ARGE Daten kommen die Vorwürfe nicht überraschend. Dass so etwas passieren würde, sei absehbar gewesen: "Alles andere hätte mich gewundert", sagte Zeger zu ORF.at. Er kenne auch einige andere Fälle, bei denen Videoüberwachungsaufnahmen dazu verwendet wurden, um Ansprüche abzuwehren: "Das funktioniert auch am besten."
Wenn gesetzlich vorgeschriebene Bestimmungen bei der Videoüberwachung nicht eingehalten werden, passiere faktisch nichts. Es handle sich lediglich um eine Verwaltungsübertretung, die mit maximal 19.000 Euro bestraft werden könne, kritisierte Zeger: "Betroffene Personen haben nicht einmal Parteienstellung."
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