Zivilrichterin Katja Krebs hatte zu dem Zeitpunkt bereits klar gemacht, was sie von der Klage hält: gar nichts. Es sei überhaupt nicht ersichtlich, dass das Land Schleswig-Holstein beziehungsweise das Landeskriminalamt (LKA) wirklich der Besitzer des Ortungsgerätes sei. Alleine das Überwachungsprotokoll reiche dafür nicht aus, ebenso sei der Einbau des Senders am Wagen von Daniel S. nicht nachvollziehbar. „Der Klage fehlen damit elementare Voraussetzungen“, sagte Richterin Krebs.
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