Demnach hat die Polizei im Zeitraum 1. Jänner [dem Tag, an dem das SPG neu in Kraft getreten ist] bis 30. April 2008 3.863 Auskunftsverlangen gemäß Paragraf 53 Absatz 3a SPG durchgeführt. Das sind im Schnitt rund 32 Abfragen pro Tag. Paragraf 53 Abs. 3a erlaubt der Polizei, bei "Gefahr im Verzug" - den sie selbst feststellt - ohne richterliche Kontrolle IP-Adressen und Telefonverbindungsdaten sowie die dazugehörigen persönlichen Daten der Teilnehmer bei den Providern anzufordern.32 faelle pro tag im durchschnitt! und wie hiess es so schoen am anfang? es geht wirklich bloss um die ganzen harten faelle und bla blub. und heute sind es 32 faelle pro tag, tendenz natuerlich steigend. ich frage mich wie die polizei die ganze zeit ohne dieses gesetz ausgekommen ist :)
Die überprüften Personen müssen über die Anfrage nicht in Kenntnis gesetzt werden. "Betroffene, deren persönliche Daten an die Sicherheitsbehörden weitergegeben werden, werden niemals erfahren ob sie - schuldig oder unschuldig - in eine Fahndung der Polizei geraten sind, geschweige denn ob ihre Daten nachträglich gelöscht werden", kritisiert Alexander Zach auf Anfrage von ORF.at. Hier bestehe eine Gesetzeslücke, die es zu schließen gelte.
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Labels: politik, sicherheit, technik
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