Sie [die eltern] seien verpflichtet, mit ihren Kindern darüber zu sprechen, was diese im Internet beachten müssen, urteilte das Gericht in einer heute bekannt gewordenen Entscheidung. Außerdem erfordere die elterliche Aufsichtspflicht "auch eine laufende Überwachung dahingehend, ob sich die Internetnutzung durch das Kind in dem durch die einweisende Belehrung gesteckten Rahmen bewegt", hieß es zur Begründung (Az. 7 O 16402/07).super - permanente ueberwachung der eigenen kinder. ganz gross liebes lg. aber halt...wartet, als ob das noch nicht reichen wuerde, der naechste hammer folgt fast im gleichen atemzug.
Die Beklagten hätten ihre elterliche Aufsichtspflicht verletzt. Sie müssten generell Maßnahmen dafür treffen, um Schädigungen Dritter durch ihr Kind zu verhindern. Ein mit dem Internet verbundener Computer sei hier gleichzusetzen mit einem "gefährlichen Gegenstand".ich glaub es hackt!
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