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31 Januar 2008
  /** verfassungsbeschwerde gegen fingerabdruecke in reisepaessen **/
gegen die fingerabdruecke in den reisepaessen wurde diese woche verfassungsbeschwerde eingelegt. und ich denke, dass ding hat gute chance vorm verfassungsgericht. es wird auch langsam mal zeit, dass dieser ganze terror/ueberwachungswahnsinn endlich mal in seine schranken verwiesen wird. auch wenn das nur noch vor der quasi letzten bastion fuer demokratie und grundrechte in deutschland, dem bundesverfassungsgericht, moeglich ist:
Die Schriftstellerin Juli Zeh hat wegen der biometrischen Erfassung von Fingerabdrücken für den ePass der zweiten Generation das Bundesverfassungsgericht angerufen. [...] Die Verfassungsbeschwerde hat die Juristin gemeinsam mit dem Leipziger Rechtsanwalt Frank Selbmann Anfang der Woche eingereicht. In ihrer Klageschrift (PDF-Datei) betonen sie, dass die obligatorische Erfassung von Fingerbadrücken in Reisepässen ein "grundsätzliches Problem in einer freiheitlichen Gesellschaft darstellt". Es handele sich dabei um einen Teil eines rasant fortschreitenden Prozesses, im Zuge dessen "hart erkämpfte Freiheitsrechte zugunsten eines zweifelhaften Begriffs von 'Sicherheit' leichthändig aufgegeben werden". Das Verhalten der politischen Entscheidungsträger lasse vermuten, dass diese Entwicklung noch lange nicht abgeschlossen sei. Durch "hysterische politische und mediale Reaktion auf den so genannten islamistischen Terrorismus" sähen sich die staatlichen Institutionen zu einem sich beschleunigenden Aktionismus veranlasst, der die demokratische Grundordnung auf vielen Ebenen gefährde.

"Gerade in einer Zeit, in welcher das Tempo des technischen Fortschritts politische Entwicklungen zu überflügeln scheint, ist es umso wichtiger, am verfassungsmäßigen Standard unserer Grundrechte festzuhalten", schreiben die Beschwerdeführer weiter. Eine Aushöhlung der Grundlagen der demokratischen Ordnung dürfe nicht gedankenlos in Kauf genommen werden. Einen Schutz vor potenziellen Terroristen, die strafrechtlich noch nie in Erscheinung getreten sind, böten in Reisepässen gespeicherte Fingerabdrücke nicht. Dies gelte umso mehr, als zuvor gegen die Fälschungs- und Identifizierungssicherheit der alten Reisepässe keine Bedenken bestanden hätten und somit aus technischer Sicht gar kein Handlungsbedarf gegeben gewesen wäre.
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die klageschrift liegt hier (.pdf)

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