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08 Januar 2008
  /** usa: kein zwang zur herausgabe von passwoertern **/
Als die Staatsanwaltschaft später eine gründliche Durchsuchung der Festplatte durchführen wollte, musste sie feststellen, dass die Dateien in einem PGP-verschlüsselten Container (Z) gespeichert waren. Der Zugang zu den entschlüsselten Daten war durch ein Passwort geschützt. Der Staatsanwaltschaft war es nicht möglich, das Kennwort zu erraten. Im Prozess gegen Boucher erließ die zuständige Geschworenen-Jury eine Anordnung, dass Boucher das Passwort herausgeben müsse. Gegen die Anordnung legte Boucher Widerspruch ein und berief sich dabei auf den fünften Zusatz zur US-Verfassung. Dort ist unter anderem festgeschrieben, dass "niemand…dazu gezwungen werden darf, sich in einem Strafverfahren durch eigene Aussage zu belasten".

Richter Jerome J. Niedermeier prüfte Bouchers Argumentation und die der Staatsanwaltschaft anhand der Rechtsprechung in ähnlich gelagerten Fällen. An Ende kam er zu dem Schluss, dass Boucher Recht hat und hob die Anordnung der Jury auf.
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sehr wichtiges urteil wie ich finde. hier und da gibt es doch noch lichtblicke.
es sei auch erwaehnt, dass ich es in keinem fall gutheisse, dass der angeklagte, sollten die vorwuerfe stimmen, kinderpornografisches material auf dem rechner hatte. auch wenn man sagen muss, dass sich die polizei selber ins knie geschossen hat. die haben angeblich das zeug gesehen, den mann festgenommen (nach ruecksprache mit dem staatsanwalt) und haben natuerlich das notebook beschlagnahmt. zuvor haben sie den rechner runtergefahren und sind im nachhinein natuerlich nicht mehr an die verschluesselten daten gekommen. daraufhin wollten sie den typen dazu zwingen das passwort rauszuruecken, was er aber laut dem urteil nicht muss.

wie dem auch sei, man kann es nicht oft genug sagen: leute, verschluesselt eure festplatten, usb-sticks und sonstige datentraeger. ich sage das nicht wieder und wieder weil ich davon ausgehe das irgendjemand von euch illegales material rumliegen hat. nein! ich sage das weil es absolut niemanden (ausser personen denen ihr das freiwillig anvertrauen wollt) etwas angeht was ihr auf euren datentraegern gespeichert habt.

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