Als die Staatsanwaltschaft später eine gründliche Durchsuchung der Festplatte durchführen wollte, musste sie feststellen, dass die Dateien in einem PGP-verschlüsselten Container (Z) gespeichert waren. Der Zugang zu den entschlüsselten Daten war durch ein Passwort geschützt. Der Staatsanwaltschaft war es nicht möglich, das Kennwort zu erraten. Im Prozess gegen Boucher erließ die zuständige Geschworenen-Jury eine Anordnung, dass Boucher das Passwort herausgeben müsse. Gegen die Anordnung legte Boucher Widerspruch ein und berief sich dabei auf den fünften Zusatz zur US-Verfassung. Dort ist unter anderem festgeschrieben, dass "niemand…dazu gezwungen werden darf, sich in einem Strafverfahren durch eigene Aussage zu belasten".sehr wichtiges urteil wie ich finde. hier und da gibt es doch noch lichtblicke.
Richter Jerome J. Niedermeier prüfte Bouchers Argumentation und die der Staatsanwaltschaft anhand der Rechtsprechung in ähnlich gelagerten Fällen. An Ende kam er zu dem Schluss, dass Boucher Recht hat und hob die Anordnung der Jury auf.
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