Die Grünen veröffentlichten am Sonntag ein vom "Büro für Organisation, Controlling und Interne Revision" der Bundespolizeidirektion Wien stammendes Formular, das kurz vor Weihnachten an die österreichischen Mobilfunkanbieter mobilkom, T-Mobile, One und Telering per Fax gesandt wurde und das künftig von der Polizei für Anfragen zur Auskunftserteilung hinsichtlich Stammdaten, Vermittlungsdaten, Standortdaten und Internationaler Mobilteilnehmerkennung [IMSI] verwendet werden soll.achso, und ausserdem findet man in oesterreich die e-card so dermassen super und toll und ueberhaupt das beste seit erfindung
"Befürchtungen bestätigt"
Die vorgesehenen Felder und Kombinationsmöglichkeitenden ließen auch Anfragen zu, die gesetzlich nicht gedeckt sind, kritisierten die Grünen.
So kann nun etwa jeder Polizist ohne richterliche Kontrolle Vermittlungsdaten [Rufdaten] abfragen und das mit der "Abwehr gefährlicher Angriffe" nach §53 Abs 3b SPG begründen. Laut Sicherheitspolizeigesetz ist das jedoch nicht erlaubt. Vermittlungsdaten dürfen laut SPG nur nach richterlicher Anordnung erfragt werden.
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