Eingesetzt werden soll er künftig in drei Fällen: als Ersatz für kurze Freiheitsstrafen, im Entlassungsvollzug und als gelinderes Mittel zur Untersuchungshaft. Eine neue Form der Sanktion soll das Electronic Monitoring in Österreich aber nicht werden. Als Maximaldauer sind im Modellversuch sechs Monate vorgesehen.abgesehen davon, dass ich von dem "elektronisch ueberwachten hausarrest" nichts halte, macht mich der letzte absatz doch etwas stutzig. warum werden die daten in die usa uebermittelt?
[...]
Die Überwachungsdaten der 15 Testhäftlinge werden nicht - wie beim Erstversuch - per Satellit, sondern über die Telefonleitung übermittelt. Der Betroffene trägt am Bein ein Fußgelenksband, das mit einem an die Telefonleitung angeschlossenen Empfänger - der mit einer Notrufzentrale in den USA verbunden ist - kommuniziert.
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