Dem Rechtsausschuss des Bundesrates geht der vom Bundestag vor zwei Wochen beschlossene Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung nicht weit genug. Vor allem bei den Bestimmungen zum Zugriff auf die demnach sechs Monate verdachtsunabhängig aufzubewahrenden Verbindungsdaten, die das Parlament bereits deutlich gegenüber den EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung ausdehnte, sieht das federführende Gremium der Länderkammer noch Korrekturbedarf. So sollen die Länderchefs bei der Plenarsitzung am kommenden Freitag eine Entschließung (PDF-Datei) fassen, wonach auch Rechteinhabern zur zivilrechtlichen Verfolgung etwa von Urheberrechtsverletzungen Zugang zu den Datenbergen zu gewähren ist. [hervorhebungen von mir]es ist doch immer wieder das selbe. zuerst kommen terroristen, dann massenmoerder, dann paedophile, dann sexualstraftaeter und nazis die als argument fuer neue ueberwachungsmassnahmen herhalten muessen, und zum schluss wird alles gegen sog. raubkopierer eingesetzt. dieses spielchen der sog. volksvertreter (das muss man sich mal auf der zunge zergehen lassen) feat. the contentmafia hat mittlerweile genauso methode wie die wahlsprechen, die nach jeder wahl gebrochen werden.....
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Labels: politik, sicherheit, technik
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