Der Rechtsanwalt und Redakteur von iRights.info, Till Kreutzer, hat für die Service-Einrichtung der Hamburger Hochschulen, das Multimedia-Kontor Hamburg, einen Praxis-Leitfaden zu Rechtsfragen beim E-Learning erstellt. Neben urheberrechtlichen Fragen werden viele Fallbeispiele für praktische Anwendungsfälle dargestellt.
Wer ist Urheber des erstellten Materials? Wer darf es unter welchen Voraussetzungen nutzen? Welche Besonderheiten ergeben sich bei der Verwendung in Forschung und Lehre? Darf man bereits vorhandenes Material weiterentwickeln und auf die persönlichen und fachlichen Bedürfnisse anpassen? Dies sind Fragen mit denen Professoren, Projektleiter, Wissenschaftliche Mitarbeiter, Studentische Hilfskräfte oder Autoren wissenschaftlicher Beiträge vielfach konfrontiert sind. Nicht jeder muss sich dabei in den Verästelungen des Urheberrechts in jeder einzelnen Anwendungsmöglichkeit genau auskennen. Kreutzer stellt aber auch klar: „Jeder E-Learning-Entwickler und -Anbieter sollte zumindest über Grundkenntnisse zu all diesen Fragen verfügen. Denn: Werden Urheberrechte nicht oder nicht ausreichend beachtet, drohen rechtliche Folgen, die bis zur Unverwertbarkeit des produzierten Lernmaterials führen können". Der Leitfaden bietet einen lesenswerten Überblick über die relevanten urheberrechtlichen Aspekte in Bildung und Forschung.
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Labels: bunt gemischt, freie kultur
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