
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner Entscheidung zur Aufhebung des Haftbefehls gegen den Soziologen Andrej H. auch klargestellt, dass allein aus dem Umstand der Verschlüsselung von E-Mails nicht zwingend geschlossen werden dürfe, in den Nachrichten seien strafbare Handlungen enthalten.das waere ja auch noch schoener. mir scheint teilweise, das bgh ist wirklich die letzte bastion der vernunft und auf weiter flur auch die einzige.
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Labels: sicherheit, software, technik

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