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10 Mai 2007
  /** vorratsdatenspeicherung in oesterreich **/
zur aktuellen situation der vorratsdatenspeicherung in oesterreich berichtet heute futurzone. wie auch in anderen laendern bleiben auch hier fragen offen.

wann duerfen die angefallenen daten verwendet werden?
Christian Pilnacek, Leiter der Abteilung Strafprozessrecht: "Die Daten dürfen zur Aufklärung einer Strafhandlung angefordert werden, die eine mehr als einjährige Freiheitsstrafe nach sich zieht."
[...]
"Die Staatsanwaltschaft reicht einen Antrag ein, in dem die Verdachtslage umschrieben wird. Das Gericht entscheidet dann und teilt dem Betreiber den Beschluss mit." Eine Überprüfung durch die Datenschutzkommission erfolge im Einzelnen nicht, die Kommission sei lediglich für die Überprüfung der Standards im Allgemeinen zuständig.
[...]
Auf die Frage, ob etwa Urheberrechtsverstöße auch unter die Auskunftspflicht fallen, verwies Pilnacek auf die Strafandrohung. Bei gewerblicher Nutzung könnte das demnach durchaus der Fall sein, auf Einzelpersonen dürfte es aber nicht zutreffen.
das datenschutz ohnehin nichts mehr wert ist, zeigt allein die tatsache, dass so eine richtlinie beschlossen wurde. es haette mich auch staerkstens verunsichert, wuerde sich das ploetzlich wieder aendern.
"auf Einzelpersonen dürfte es aber nicht zutreffen" - wenn die daten erstmal vorhanden sind wird die musik- und filmindustrie euch die bude einrennen um an die daten zu kommen. ich denke mal da braucht man sich nichts vormachen. ob sie damit zumindest anfangs immer durchkommen werden, sei dahingestellt. aber wenn die lobbyistenverbaende genug druck machen, lassen sich gesetze auch ganz schnell aendern ;)

was wird das eigentlich alles kosten und wer uebernimmt diese?
verwies Pilnacek auf die Kostenersatzverordnung, in der für die Mitwirkung der Betreiber Tarife festgelegt wurden. Dieser Kostenersatz betrifft jedoch nur den Aufwand für tatsächlich angefragte Daten, nicht aber den durch die längere und teilweise aufwendigere Speicherung anfallenden Mehraufwand.
[alles lesen]
das heisst die provider werden einen haufen mehrkosten haben, die der staat (natuerlich nicht) decken wird. wie kaeme er auch dazu? nun internetprovider sind auch nur unternehmen die gewinne erzielen wollen, daraus folgt die kosten werden in irgendeiner form auf die kunden abgewaelzt.

die vorlaeufig einzige hoffnung die bleibt, ist die klage irlands und der slowakei vor dem eugh. was aber nichts an der tatsache aendert, dass eine umsetzungspflicht besteht, solange die richtlinie nicht fuer nichtig erklaert wird.

zur vorratsdatenspeicherung hat die arge daten ein eigene seite eingerichtet, auf der man sich weiter informieren kann. es besteht unter anderem auch die moeglichkeit einen vorgefertigten text (den man auch erweitern kann) per mail an verschiedene oesterreichische politiker zu schicken, um seinen unmut gegen diese richtlinie kundzutun.

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