Der Hessische Staatsgerichtshof hat für August [einen] Termin zur mündlichen Verhandlung über eine Klage gegen den verdachtslosen Abgleich von Kfz-Kennzeichen mit Fahndungsdateien anberaumt. Gegen eine ähnliche Regelung in Schleswig-Holstein ist letzte Woche Verfassungsbeschwerde eingereicht worden.da muss man glaube ich nicht mehr viel zu sagen. ausser, viel glueck den klaegern.
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Zeitgleich ist gegen eine vergleichbare Regelung im neuen Schleswig-Holsteinischen Polizeigesetz Beschwerde zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erhoben worden. In der Beschwerdeschrift heißt es, in den Fahndungssystemen sei eine „Ausschreibung zur Beobachtung“ vorgesehen, so dass jeder Fahrzeugführer damit rechnen müsse, dass „sein Fahrverhalten erfasst und gespeichert wird.“ Der dadurch erzeugte „psychische Druck“ führe „zu Störungen der Handlungs- und Bewegungsfreiheit“. Zahlen aus Bayern zeigten, dass sich bei 99,97% der Betroffenen keinerlei Anhaltspunkte für eine Gefahr oder Straftat ergäben. Die Maßnahme habe „ihren Schwerpunkt im Bagatellbereich“ und diene „nur dem Schutz von Eigentumsrechten und Vermögensinteressen“.
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Moderne Kennzeichenlesegeräte sind in der Lage, jede Stunde tausende von Kennzeichen vorbeifahrender Fahrzeuge zu erkennen, abzugleichen und gegebenenfalls zu speichern. Im praktischen Einsatz sind allerdings bis zu 40% der gemeldeten „Treffer“ fehlerhaft. Im Ausland ist daher bereits eine Fahrzeugüberwachung per Satellit oder Funkchip in Planung.
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Labels: politik, sicherheit, technik
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