m u r d e l t a



picture by jasoon | cc-license

hier gehts ab sofort weiter




13 Mai 2007
  /** urheberrecht soll weiter verschaerft werden **/
die derzeitige schutzfrist von geistigem eigentum betraegt 50 jahre und soll (wenn es nach der ifpi und einigen nahmhaften kuenstlern geht) auf 95 jahre angehoben werden. auffallend bei der unterstuetzungsliste der musiker ist, dass viele "alte saecke" sich dafuer einsetzen. irights.info hat alle wichtigen informationen in einem artikel zusammengefasst:
In den kommen Jahren erlischt die Schutzfrist für viele Aufnahmen aus der Nachkriegszeit und den frühen Jahren des Rock. Betroffen ist davon nicht nur Udo Jürgens; auch die noch verbliebenen Beatles, deren Alben bis heute Bestseller sind, sehen dem Ende der Schutzfrist für ihre frühen Aufnahmen entgegen. Zusammen mit Musikerkollegen wie U2, PJ Harvey, Pete Townsend und Paul Simonon kämpft deshalb auch Paul McCartney, dessen Vermögen sich auf über eine Milliarde Euro beläuft, schon seit längerer Zeit für eine Verlängerung der Schutzfristen auf 95 Jahre.

Kritiker: Forderungen der Musikindustrie sind nicht berechtigt!

Kritiker der Verlängerung wie der amerikanische Rechtsprofessor James Boyle, halten das Ansinnen für einen „Vertragsbruch“ mit der Öffentlichkeit. Sein Argument: Die Musiker und Musikfirmen wussten seinerzeit, worauf sie sich einließen, als sie die Aufnahmen machten – 50 Jahre Schutz und nicht mehr. Mit dieser Schutzfrist wurden die Preise für die Tonträger kalkuliert, die die Verbrauchern bezahlt haben. Im Gegenzug würden die Aufnahmen nach Ablauf der Schutzfrist ohne Erlaubnis vervielfältigt und verbreitet werden dürfen, wobei Komponisten und Texter auch dann über Abgaben an die Verwertungsgesellschaften an den so erzielten Einnahmen beteiligt sind.

Boyle moniert, dass jetzt, wo der Ablauf der Schutzfrist droht, Musikfirmen und Musiker „im Nachhinein die Vertragsbedingungen ändern“ wollten – zu Ungunsten der Verbraucher. Boyles Argument: „Viele Aufnahmen gibt es schon 20 Jahre nach Erscheinen überhaupt nicht mehr zu kaufen und nach 50 ist es nur noch ein verschwindend geringer Teil. Deren Rechteinhaber zu finden, ist extrem schwierig… Das sind ‚verwaiste Werke‘ – eine Kategorie, die den größten Teil der kulturellen Artefakte des 20. Jahrhunderts umfasst.“ Nach 50 Jahren könnten alle diese Aufnahmen rechtmäßig wieder in Verkehr gebracht werden, ohne dafür erst eine Erlaubnis einholen zu müssen. Würde man die Schutzfrist jetzt verlängern, so „verliert das Publikum ein zweites Mal“ und „wir sperren auch weiterhin fast 100 Prozent unserer aufgenommenen Kultur weg“.

[alles lesen]

Labels: ,

 
Kommentare: Kommentar veröffentlichen

Abonnieren Kommentare zum Post [Atom]





<< Startseite

Mein Foto
Name:
Standort: Graz, Austria

Creative Commons License
Dieses Blog steht unter einer Creative Commons Namensnennung-Keine kommerzielle Nutzung 3.0 Österreich Lizenz.

Neueste Einträge

urheberrecht soll weiter verschaerft werden


Website Feeds

Archive

05/2006 / 06/2006 / 07/2006 / 08/2006 / 09/2006 / 10/2006 / 11/2006 / 12/2006 / 01/2007 / 02/2007 / 03/2007 / 04/2007 / 05/2007 / 06/2007 / 07/2007 / 08/2007 / 09/2007 / 10/2007 / 11/2007 / 12/2007 / 01/2008 / 02/2008 / 03/2008 / 04/2008 / 05/2008 / 06/2008 / 07/2008 / 08/2008 / 09/2008 / 10/2008 / 11/2008 /

Creative Commons Spezial: Christmas-Songs
(letzte aktualisierung: 17.12.2006)


free music charts 2007

Anleitungen

neueste anleitungen: gimp
zuletzt bearbeitet: truecrypt (2 neue anleitungen fuer version 5.0); gnupg/openpgp (neue anleitung fuer gpg mit apple mail)
letzte aktualisierung: 11.02.2008

Blogs

Comics

Free / Open Source Projects

News

Privacy / Data Awareness

Uncategorized

Podcasts/Videocasts