"[...] Auf Sicherheitsrisiken verwies auch Lukas Grunwald von der Firma DN Systems Enterprise Internet Solutions aus Hildesheim. Ihm zufolge ist die Anforderung im Regierungsentwurf, wonach die gespeicherten Daten gegen unbefugtes Auslesen, Verändern und Löschen zu sichern sind, angesichts der vorgegebenen Schutzbestimmungen nicht zu erfüllen. So bestehe etwa neben der vergleichsweise einfachen Auslesbarkeit der Passdaten im jetzigen Stadium die Möglichkeit, Schadsoftware in die Inspektionssysteme einzuschleusen. Zudem sei auch der erweitere Sicherheitsmechanismus zum Schutz der Fingerabdrücke durch die Extended Access Control (EAC) riskant aufgrund von Lücken bei der Zeitstempelung auf dem RFID-Chip, die Kontrolleure gleichsam größtenteils blind gegenüber der Zertifizierung mache. Darüber hinaus reiche die Verschlüsselung des Transportwegs der biometrischen Daten zum Passproduzenten in Form der Bundesdruckerei nicht aus. Das Sicherheitsniveau in den Bürgerbüros, wo Standard-PCs im Einsatz seien, müsste vielmehr insgesamt deutlich angehoben werden.im weiteren verlauf des artikels, labert bka-chef ziercke (der das alles natuerlich durchdruecken will) wie gewohnt nur unfundierten mist und spricht sogar von einer hysterie die da entfacht wuerde, wenn auf solche sicherheitsprobleme verwiesen wird. wahre ironie wenn man bedenkt, dass ziercke immer wieder davon spricht, dass die buerger mit einer staendigen gefahr zu rechnen haetten, sei es durch vermeindliche terroristen, schwerstkriminellen o.ae. dass der mann einfach ueberhaupt keine ahnung hat von den sachen zu denen er sich auessert, ist schon laenger bekannt. seine berater teilen anscheinend das gleiche schicksal.
Neue Proteste kamen auch von Datenschützern. Sönke Hilbrans von der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) zweifelte die Sinnhaftigkeit biometrischer Daten in Ausweisdokumenten insgesamt an, da die deutschen Pässe schon "Spitzenprodukte" seien. Ausgeschlossen bleiben müsse auf alle Fälle die Umwandlung der Pass- in Auskunftsregister. Schon heute sei die Abfrage von Lichtbildern in der polizeilichen Praxis eine Standardmaßnahme, bemängelte Hilbrans. Mit einer Implementierung eines automatischen Abrufsverfahren leiste das Gesetz dieser Zweckentfremdung aber weiter "erheblichen Vorschub". Es handle sich bei einer solchen "Vorratsdatenspeicherung" um "einen von vielen kleinen Schritten in eine Gesellschaftsordnung, die alltägliche Spuren für die Strafverfolgung zugänglich macht". [...]"
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