"Die EU-Kommission hat einen Antrag eines Bürgerrechtlers zur Einsicht in die Akte zur laufenden Klage Irlands gegen die Richtlinie zur verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von Verbindungs- und Standortdaten zurückgewiesen.
[...]
Als Begründung bringt die Kommission im ersten Fall insbesondere vor, dass die Veröffentlichung von Schriftsätzen in dieser Phase des laufenden Verfahrens "die Verteidigungsrechte der Parteien unterminieren".
[...]
Winsemann vermutet, dass die Kommission die Dokumente nur deshalb unter Verschluss hält, weil sie "den Gegnern der geplanten Totalprotokollierung der Telekommunikation" und anderer Überwachungsmaßnahmen nicht noch weitere Argumente liefern wolle. Brüssel reagiere zunehmend nervös in Bezug auf die Rechtmäßigkeit der Datensammel-Richtlinie."
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Labels: politik, sicherheit, technik
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