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15 Dezember 2006
  /** wahlpruefungsverfahren **/
"Der Einsatz der Wahlmaschinen stellt wesentliche Demokratieprinzipien zur Disposition. Ich habe deshalb gegen den Einsatz der Geräte bei der letzten Bundestagswahl Einspruch beim Wahlprüfungsausschuss des Bundestages eingelegt.

Der Bundestag hat am 14. Dezember 2006 auf Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses 44 Wahleinsprüche als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt. Darunter sind auch vier Einsprüche, die sich gegen den Einsatz von Wahlcomputern wenden. Die entsprechende Entscheidungsvorlage des Ausschusses ist als Bundestagsdrucksache 16/3600 (PDF, 2.5 MB) verfügbar.

Gegen den Beschluss des Bundestages werden drei der Einsprechenden Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen. Das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (BVerfGG, §48) verlangt dazu, dass mindestens einhundert wahlberechtigte Bürger der Beschwerde beitreten. Deshalb bitten wir gemeinsam um Ihre Unterstützung.

Wenn Sie uns helfen möchten, bitten wir Sie, die Unterstützungserklärung zu unterzeichnen. Bitte beachten Sie, dass die Angabe Ihres Vor- und Nachnamens, ihres Geburtstages sowie Ihre Anschrift unbedingt erforderlich ist. Durch den Beitritt zur Beschwerde entstehen Ihnen keine Kosten. Die Frist für das Einreichen der Beschwerde, der Begründung sowie der Unterstützungsunterschriften läuft bis zum 14. Februar 2007. Deshalb bitten wir um Rücksendung des Formulars bis spätestens Mitte Januar.

Bitte schicken Sie mir auch eine E-Mail, damit ich Sie über den Fortgang des Verfahrens auf dem Laufenden halten kann. Für Ihre Unterstützung danke ich Ihnen.

Übrigens: Unter den abgelehnten Einsprüchen sind auch solche gegen den Effekt des negativen Stimmengewichtes, bei denen eine Partei ein Mandat verlieren kann, wenn sie zusätzliche Stimmen erhält. Auch hier können Sie mit Ihrer Unterschrift helfen, dass den Einsprechenden der Weg zum Verfassungsgericht offen steht."

[fullquote von hier]

es duerfen sich alle wahlberechtigten deutsche staatsbuerger daran beteiligen.


[via tim und mellowbox]

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