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16 Dezember 2006
  /** das recht auf luege bei der datenabfrage **/
"Der Leiter des Unabhängigen Datenschutzzentrums in Kiel Thilo Weichert rät nun in der "Welt":

„Es ist übrigens auch zulässig, Fantasieangaben zu machen, wenn die Informationen für den Vertragsabschluss nicht unbedingt gebraucht werden. Es gibt also ein Recht auf Lüge.“"


das heisst, wenn daten erhoben werden, die nicht(!) zur bereitstellung und abrechnung des dienstes benoetigt werden, kann man falschangaben machen.


[via daten-speicherung.de]

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