Die von den Polizeibeamten vorgefundenen 630,00 € stammen mit hoher Wahrscheinlichkeit aus Betäubungsmittelgeschäften, die der Angeschuldigte in der Vergangenheit abgewickelt hatte.
Seltsam, dabei hatte der mutmaßliche Drogenhändler sogar noch Kontoauszüge vorgezeigt. Aus denen ergab sich, dass er am Vortag 500,00 € vom Geldautomaten geholt hat. Aber das erwähnt die Anklageschrift mit keinem Wort. Wozu sich auch mit Tatsachen plagen, wenn es die “hohe Wahrscheinlichkeit” gibt.
[lawblog]
Labels: bunt gemischt, sicherheit
05/2006 /
06/2006 /
07/2006 /
08/2006 /
09/2006 /
10/2006 /
11/2006 /
12/2006 /
01/2007 /
02/2007 /
03/2007 /
04/2007 /
05/2007 /
06/2007 /
07/2007 /
08/2007 /
09/2007 /
10/2007 /
11/2007 /
12/2007 /
01/2008 /
02/2008 /
03/2008 /
04/2008 /
05/2008 /
06/2008 /
07/2008 /
08/2008 /
09/2008 /
10/2008 /
11/2008 /
nuetzliche freie/kostenlose software:
browser
firefoxoffice anwendungen
openoffice.orgverschluesselung & anonymitaet
true cryptmultimedia
mplayeraudio & video-editing/recording
handbrake