Das Versehen sei bedauerlich und die Bezeichnung "Arschloch" auch im internen Gebrauch inakzeptabel, sagte Nemetz. Der Staatsanwalt, dem der Fehler unterlaufen sei, bedauere den Vorfall und werde sich beim Betroffenen schriftlich entschuldigen.
[spon]
Ich bin mir sicher, das würde das Landgericht genau so sehen, wenn ich ihnen versehentlich eine interne Notiz zustellte, in der ich eine rückblickend natürlich völlig inakzeptable Meinung zu ihnen äußern würde.
[fefe]
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