Nach Fleischers Erkenntnissen hielt die Tonträgerindustrie 1933 einen Kongress in Rom ab. Ziel des Treffens war es, einen internationalen Verband zu gründen. Mit den von Mussolini gebotenen Bedingungen waren die teilnehmenden Firmen offenbar so zufrieden, dass sie im nächsten Jahr wieder in Italien tagten, dieses Mal im norditalienischen Stresa. Die Tonträgerunternehmen, die als juristische Personen nicht selbst schöpferisch tätig waren, wollten sich Monopolrechte (vulgo: "geistiges Eigentum") auf die von ihnen vermarkteten Aufnahmen gewähren lassen. Gegner dieses Vorhabens waren unter anderem Gewerkschaften, die lieber den aufführenden Musikern als den Plattenfirmen Monopolrechte gewähren wollten. Die CISAC, der Verband von Autoren und Komponisten, schwenkte dagegen nach Stresa um und befürwortete gesonderte Monopolrechte für Schallplattenhersteller. Auch bei der italienischen Regierung stießen die Tonträgerhersteller mit diesem Anliegen auf Verständnis: Noch nach Jahrzehnten verwiesen die Befürworter von Monopolrechten für die Plattenindustrie bei Verhandlungen immer wieder auf die ihrer Ansicht nach "fortschrittlichsten" italienischen Gesetze, die während der Herrschaft Mussolinis erlassen worden waren.damit man weiss wo das urspruenglich herkommt ;)
[...]
Die zu großen Teilen von Alfredo Rocco entwickelte und von Benito Mussolini propagierte wie praktizierte Ideologie hatte bei den Industriellen der Welt in den 1930er Jahren einen durchwegs sehr guten Ruf. Ein zentrales Merkmal war, dass große Unternehmen ihre Interessen über Verbände und staatlich geschützte Kartell- und Monopolrechte durchsetzen konnten. Die Bildung solcher Strukturen war sogar erwünscht und wurde von den Staaten gefördert, die sich am italienischen Faschismus orientierten. Insoweit ist es wenig verwunderlich, dass auch die Gründung anderer mächtiger Verbände in diese Epoche zurückreicht: die STAGMA ("Staatlich genehmigte Gesellschaft zur Verwertung musikalischer Urheberrechte"), der Rechtsvorläufer der wichtigsten deutsche Verwertungsgesellschaft GEMA, erhielt Ihre Stellung durch staatliche Verleihung nach § 22 BGB am 28. September 1933.
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Labels: bunt gemischt, musik
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