Der „Gesetzentwurf über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union“ vom 11.3.2008 ist eine solche gute Nachricht. Dies mag daran liegen, dass es ausnahmsweise ein Gesetzentwurf der gewählten Abgeordneten des Bundestages und nicht der Bundesregierung ist. Zudem haben ihn – auch eine Seltenheit – nicht nur die Abgeordneten der „großen Koalition“ vorgelegt, sondern auch die Abgeordneten der Grünen.zum gesetzentwurf geht's hier (.pdf)
Die große Verbesserung durch diesen Gesetzentwurf liegt darin, dass mit Inkrafttreten des EU-Vertrags von Lissabon ein Viertel der Mitglieder des Bundestages das Recht erhalten sollen, das Bundesverfassungsgericht anzurufen, wenn sie ein Bundes- oder Landesgesetz für verfassungswidrig halten. Bisher hatte dieses Recht nur ein Drittel der Abgeordneten des Bundestags (§ 76 BVerfGG, sog. „abstrakte Normenkontrolle“). Durch die unheilige Allianz der beiden großen Fraktionen kann die derzeitige Opposition die Einhaltung unserer Grundrechte nicht mehr kontrollieren lassen. FDP, Grüne und Linke stellen nur 26% der Mitglieder des Bundestags. Mit dem künftig auf ein Viertel abgesenkten Quorum können sie wieder das Bundesverfassungsgericht anrufen.
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Labels: politik
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