Am Donnerstag, den 11. April 2008, wird der Bundestag über den Entwurf der Bundesregierung für das "Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums" abstimmen. Damit will die Bundesregierung bei Urheberrechtsverletzungen einen Auskunftsanspruch für Rechteinhaber gegenüber Dritten einführen, so dass z.B. die Musikindustrie Namen und Anschrift von Tauschbörsennutzern direkt bei den Providern abfragen kann, ohne hierfür den Weg über Polizei und Staatsanwaltschaft gehen zu müssen.ich glaub es hakt! waehrend den diskussionen zur vorratsdatenspeicherung wurde immer wieder beteuert, dass die contentmafia keinen zugriff auf die erhaltenen daten bekommen soll. und jetzt will man die schoen uebers hintertuerchen reinlassen.
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Diese Regelung betrifft direkt Nutzer von Tauschbörsen, merkt der Grünen-Abgeordnete Jerzy Montag an: "Die Union hat außerdem die Regelung durchgesetzt, wonach der Urheberrechtsverletzer in gewerblichem Ausmaß gehandelt haben muss. Das klingt zwar nach einer Einschränkung, ist aber keine: Denn in gewerblichem Ausmaß ist die Rechtsverletzungen schon dann, wenn sie zwecks Erlangung eines un- oder mittelbaren wirtschaftlichen oder kommerziellen Vorteils vorgenommen wurde. Wer also beim privaten Runterladen Kosten für einen Songtitel sparen will, fällt unter die Regelung!"
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Labels: bunt gemischt, musik, politik
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